Reisehinweise für Albanien

Gültig am:

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Publiziert am: 07.06.2024

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Diese Reisehinweise sind mit geringfügigen Anpassungen publiziert worden. Die Einschätzung der Lage ist unverändert gültig.

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage kann als relativ stabil bezeichnet werden. Dennoch können vereinzelte Proteste und Kundgebungen in der Hauptstadt und anderen grossen Städten vorkommen. Bei Demonstrationen kann es zu Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen. Es kann auch zu Verkehrsbehinderungen.

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Sicherheitslage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art.

Das Risiko von Terroranschlägen kann nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Kleinkriminalität (Entreiss- und Taschendiebstähle) kommt vor allem in den grösseren Städten vor. Einbrüche sowie Gewaltkriminalität kommen vereinzelt vor. Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen.

Verkehr und Infrastruktur

Die Hauptstrassen und Autobahnen sind in gutem Zustand. Hingegen sind auf den Nebenstrassen Fahrzeuge mit Allradantrieb empfehlenswert, besonders nördlich der Linie Shkoder – Kukes. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bildet ein zusätzliches Risiko - auch bei Busfahrten. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Das Mitnehmen von Flüchtlingen in einem Fahrzeug erfüllt den Straftatbestand des Menschenschmuggels und kann mit einer Gefängnisstrafe von mehreren Jahren geahndet werden. Nehmen Sie deshalb keine unbekannten Personen mit, auch nicht für Teilstrecken innerhalb Albaniens.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen geahndet.

Auch Zuwiderhandlungen gegen das Verbot der Ausfuhr von Kulturgütern aller Art werden mit langjährigen Haftstrafen bestraft.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Naturbedingte Risiken

Albanien liegt in einem Erdbebengebiet. Leichtere Erdbeben kommen gelegentlich vor.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Erdbeben oder Vulkanausbrüche im Mittelmeerraum Tsunami auslösen, die alle Küstengebiete des Mittelmeeres erreichen können.

In den Sommermonaten wüten in Albanien regelmässig Busch- und Waldbrände. Im Winter kommt es immer wieder zu Überflutungen. Insbesondere in Nordalbanien können dadurch Strassen unpassierbar werden.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Tirana.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ausserhalb der Hauptstadt ist nur beschränkt gewährleistet. Die privaten Spitäler verfügen über einen umfänglichen Pflegedienst und sind technisch besser ausgerüstet als die staatlichen Krankenhäuser. Sie verlangen jedoch vor Behandlungen einen Kostenvorschuss oder eine finanzielle Garantie. Bei ernsthaften Erkrankungen und Verletzungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Albanische Zollvorschriften

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Westbalkan in Kosovo

Schweizer Botschaft in Albanien

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 07.06.2024

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