Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.
Südliche bzw. südöstliche Landesteile einschliesslich Delta Region: Es wird abgeraten von Reisen in die Bundesstaaten Abia, Imo, Anambra, Ebonyi, Rivers, Delta, Bayelsa, Akwa Ibom, Cross River, Edo, Ondo und Benue.
In den Ölförderungsgebieten sind Unruhen und Entführungen häufig. In Port Harcourt, der Hauptstadt des Rivers State, gibt es immer wieder bewaffnete Auseinandersetzungen. Im Bundesstaat Benue kommt es seit März 2023 vermehrt zu Angriffen auf Dörfer. Diese fordern zahlreiche Todesopfer und Verletzte.
Beispiele von Entführungen und Angriffen:
- Am 29. September 2023 wurden im Bundesstaat Ondo 25 Mitglieder einer religiösen Gemeinschaft entführt;
- Am 8. Juli 2023 wurden bei einem Angriff auf ein Dorf im Bundesstaat Benue mindestens 24 Personen getötet und mehrere Personen entführt;
- Am 7. Mai 2023 wurden bei einem Angriff auf einen humanitären Konvoi der Vereinigten Staaten von Amerika im Bundesstaat Anambra zwei Pesonen getötet und drei weitere entführt;
- Am 7. Januar 2023 wurden am Tom Ikimi Bahnhof in Igueben im Bundesstaat Edo 32 Personen entführt;
- Am 24. November 2022 wurde in Port-Harcourt im Bundesstaat Rivers ein Mitglied einer Ölgesellschaft entführt. Drei Polizisten wurden während des Angriffs getötet;
- Am 14. Juli 2022 wurden zwei ausländische Personen in Port-Harcourt im Bundesstaat Rivers entführt;
- Am 6. Dezember 2021
wurden fünf Mitarbeitende einer Ölfirma sowie ein Sicherheitsbeamter im Bayelsa State entführt.
Bundesstaat Ogun (im Südwesten des Landes): Von Reisen in den Bundesstaat Ogun wird abgeraten.
Es besteht ein hohes Entführungsrisiko. Am 7. August 2021 sind ein Schweizer Staatsangehöriger und sein Fahrer im Ogun State entführt worden; sie waren von einer Polizeieskorte begleitet. Die Hintergründe der Tat sind unklar. Im Juni 2021 sind vier chinesische Staatsangehörige von einer Baustelle entführt worden; ein Polizeibeamter wurde getötet. Gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen lokalen kriminellen Gruppen kommen ebenfalls vor.
Nördliche Landeshälfte: Von Reisen in die Bundesstaaten Kaduna, Zamfara, Sokoto, Katsina, Kano, Jigawa, Bauchi, Gombe, Adamawa, Borno und Yobe wird abgeraten. Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen in die anderen Bundesstaaten der nördlichen Landeshälfte (Kebbl, Niger, Taraba) wird abgeraten.
In mehreren nördlichen Bundesstaaten kommt es immer wieder zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, die bereits Tausende von Todesopfern gefordert haben. Regelmässig kamen bei Sprengstoffanschlägen und bewaffneten Überfällen durch terroristische Gruppierungen Personen ums Leben oder wurden verletzt. Die Sicherheitskräfte haben ihre Präsenz, dort wo sie noch die Kontrolle ausüben, massiv verstärkt. Weitere Anschläge sind zu erwarten.
Das Entführungsrisiko für einheimische und ausländische Personen ist in der nördlichen Landeshälfte sehr hoch. Beispiele von Entführungen und Angriffen:
- Zwischen dem 6. und 7. November 2023 wurden bei einem Angriff auf eine religiöse Feier im Bundesstaat Katsina mehr als ein Dutzend Personen, hauptsächlich Kinder, getötet und rund 20 Personen entführt;
- Zwischen dem 30. und 31. Oktober 2023 wurden bei zwei aufeinanderfolgenden Anschlägen im Bundesstaat Yobe 37 Personen getötet;
- Am 17. Oktober 2023 wurden bei einem Angriff auf ein Bergwerk im Bundesstaat Zamfara 50 Personen entführt und drei getötet;
- Am 22. September 2023 wurden mehr als zwanzig Studierende im Bundesstaat Zamfara entführt;
- Am 31. Juli 2023 wurden im Bundesstaat Bono elf Personen getötet, von denen neun als Geiseln genommen worden waren;
- Zwischen dem 9. und 10. Juni 2023 wurden bei Angriffen auf Kommunen im Bundesstaat Niger mindestens 25 Personen getötet und mindestens 30 Personen entführt;
- Am 7. Mai 2023 wurden 40 Mitglieder einer religiösen Gemeinschaft im Bundesstaat Kaduna entführt;
- Schulkinder und Studierende werden regelmässig entführt. Der Nordwesten ist besonders betroffen;
- Im April 2023 wurden drei Mitarbeitende eines Hilfswerks und zwei Sicherheitskräfte im Bundesstaat Borno entführt;
- Am 11. Juni 2022 wurden 30 Personen, die in einem Bus im Bundesstaat Zamfara unterwegs waren, entführt;
- Am 28. März 2022 wurden mehrere Personen bei einem Überfall auf einen Zug im Kaduna State entführt und weitere Personen verletzt.
Abuja (Federal Capital Territory): Auch in der Bundeshauptstadt Abuja haben Anschläge in der Vergangenheit wiederholt zahlreiche Todesopfer und Verletzte gefordert. Auf den Strassenstrecken Abuja-Kaduna-Kano kommt es immer wieder zu Überfällen und Entführungen durch Banditen. Zum Beispiel wurden am 7. September 2023 im Verwaltungsgebiet Bwari im Federal Capital Territory 19 Personen durch eine bewaffnete Gruppe entführt. Weitere Ereignisse dieser Art können nicht ausgeschlossen werden. Lassen Sie besondere Vorsicht walten.
Plateau State, Nasarawa und Kogi: Von Reisen in die Bundesstaaten Plateau State, Nasarawa und Kogi wird abgeraten.
Bei Anschlägen und Zusammenstössen zwischen christlichen und muslimischen Gruppierungen kommt es immer wieder zu vielen Todesopfern und Verletzten. Es kommt oft zu lokalen bewaffneten Konflikten zwischen sesshaften Bevölkerungsgruppen und durchziehenden Nomaden sowie zu Angriffen bewaffneter Gruppierungen auf Dörfer. Die Auseinandersetzungen sind Ausdruck ständig schwelender Spannungen. Zum Beispiel wurden im August 2023 bei einem Angriff im Bundesstaat Plateau mindestens 20 Menschen getötet und Häuser niedergebrannt. Im Mai 2023 wurden Kommunen im Bundesstaat Plateau angegriffen. Bei diesen Angriffen wurden mindestens 38 Menschen getötet. Ebenfalls im Mai 2023 wurden bei einem ähnlichen Angriff im Bundesstaat Nasarawa rund 30 Menschen getötet. Im Bundesstaat Kogi besteht ausserdem ein erhöhtes Entführungsrisiko. Zum Beispiel wurden im September 2021 bei einem bewaffneten Überfall auf eine Kirche bei Kabba eine Person getötet und drei Personen entführt.
Auch bei Reisen in Bundesstaaten, die oben nicht spezifisch erwähnt sind, ist grösste Vorsicht geboten. Siehe Kapitel Grundsätzliche Einschätzung.