Alpenkonvention

Die Schweiz teilt die Alpen mit sieben anderen Ländern. Um die Probleme der Bergregionen auch wirkungsvoll lösen zu können, müssen diese Staaten zusammenarbeiten, denn Massnahmen, die ein Alpenland trifft, haben auch Einflüsse auf andere Alpenländer.

Aus diesem Grund haben Österreich, Frankreich, Deutschland, Italien, Liechtenstein, Monaco, Slowenien und die Schweiz mit der Europäischen Union die so genannte Alpenkonvention unterzeichnet, damit die Alpenpolitik koordiniert und eine nachhaltige Entwicklung gefördert werden kann.

Schutz des alpinen Ökosystems

Die Ziele der Alpenkonvention bedeuten eine echte Herausforderung, ist es doch oft ziemlich schwierig, einen Kompromiss zwischen wirtschaftlichen und ökologischen Interessen zu finden. Das Hauptproblem für die föderalistische Schweiz lag bei den Verhandlungen zur Alpenkonvention jedoch im eigenen Land. Zu Beginn der Verhandlungen lehnten die Bergkantone die Konvention und die Protokollentwürfe ab mit der Begründung, sie seien zu «schutzlastig» und könnten ihre Existenzgrundlage gefährden.

Um einem drohenden Referendum entgegenzuwirken, arbeitete die Schweizer Regierung in der Folge mit den Kantonen zusammen und bemühte sich, deren Anliegen in die verschiedenen Protokolle (über Landnutzung, Naturschutz, Bergwälder, Tourismus, Bodenschutz, Energie, Transport und Konfliktbereinigung) zu integrieren. Dank der Mitarbeit der Kantone wurde die Alpenkonvention schliesslich zu einem Vertragswerk, das sowohl den Schutz als auch die Nutzung der Alpen angemessen berücksichtigt.

Ein Vorbildmodell

Die Rahmenkonvention wurde Ende 1998 durch die Vertragsstaaten, darunter auch die Schweiz, ratifiziert und trat im April 1999 in der Schweiz in Kraft. Die zusätzlichen Protokolle wurden hingegen durch die Schweiz, Italien und teilweise die EU noch nicht ratifiziert.

Die Alpenkonvention, deren Sitz in Innsbruck und Bozen (Aussenstelle) ist, gilt als Vorbild für Nationen, die Berggebiete teilen. Bergregionen und andere Interessensgemeinschaften sind angehalten, dem Beispiel der Alpenkonvention zu folgen.

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