Bundesrat

Der Bundesrat ist die Regierung der Schweiz. Seine Mitglieder vertreten die wichtigsten politischen Parteien und reflektieren die verschiedenen Landesteile und Sprachregionen. Jede Bundesrätin, jeder Bundesrat, steht jeweils einem Departement vor und bildet damit die Spitze der Bundesverwaltung, der Exekutive auf Bundesebene.

Die Landesregierung der Schweiz setzt sich aus sieben gleichberechtigten Mitgliedern zusammen, die alle 4 Jahre von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt, beziehungsweise bestätigt werden. Jeder Bundesrat wird alternierend nach dem Anciennitätsprinzip, also dem Dienstalter entsprechend, für ein Jahr ebenfalls von der Bundesversammlung zum Bundespräsidenten gewählt. Der Bundespräsident leitet die Regierungssitzungen und nimmt Repräsentationspflichten, namentlich im Ausland, wahr. 

Regierung durch Konsens

Im Sinne der Konkordanzdemokratie verpflichten sich die Parteien aller Schattierungen zur Zusammenarbeit in der Regierung. Der Bundesrat ist eine Kollegialbehörde, was bedeutet, dass sämtliche Mitglieder des Bundesrates die Beschlüsse des Gremiums nach aussen zu vertreten haben, selbst dann, wenn sie persönlich anderer Meinung sind.

Die politische Zusammensetzung des Bundesrates basiert auf dem Verteilschlüssel 2:2:2:1: demnach sind die grössten drei Parteien mit je zwei Sitzen im Bundesrat vertreten, die viertgrösste Partei mit einem Sitz. Gegenwärtig setzt sich der Bundesrat aus 2 Vertretern der Freisinnigen Partei (FDP), 2 Vertretern der Sozialdemokratischen Partei (SP), 2 Vertretern der Schweizerischen Volkspartei (SVP) und 1 Vertreterin der Mitte Partei (Zusammenschluss aus CVP und BDP) zusammen. 

Die Spitze der Bundesverwaltung

Jedes Bundesratsmitglied ist Vorsteher eines eidgenössischen Departements. Die Verteilung der Departemente erfolgt durch den Bundesrat selber, wobei auch hier nach dem Anciennitätsprinzip vorgegangen wird. 

Die Mitglieder des Bundesrates treffen sich in der Regel einmal wöchentlich zur gemeinsamen Bundesratssitzung. Diese behandelt jährlich zwischen 2000 und 2500 Geschäfte, die von den einzelnen Departementen und von der Bundeskanzlei, der Stabsstelle des Bundesrates, vorbereitet werden. Der Bundeskanzler nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen des Bundesrates teil.