Bundesversammlung (Parlament)

Das Parlament der Schweiz setzt sich aus zwei Kammern zusammen, dem Nationalrat und dem Ständerat. Der Nationalrat vertritt die Bevölkerung, während der Ständerat die Kantone vertritt. Die insgesamt 246 Abgeordneten beider Räte werden alle 4 Jahre vom Volk gewählt, in den Nationalrat mit der Proporzwahl und in den Ständerat mit der Majorzwahl.

Die Bundesversammlung ist die gesetzgebende Instanz des Bundes, die Legislative. Sie besteht aus zwei Kammern: Dem National- und dem Ständerat. Die beiden Kammern verfügen über die gleichen Kompetenzen, treten aber zu unterschiedlichen Sitzungsperioden an. Eine Sitzungsperiode wird in der Schweiz Session genannt.

Nationalrat

Der Nationalrat, die sogenannt «grosse Kammer», vertritt das Volk. Er setzt sich aus 200 Mitgliedern zusammen, die für eine vierjährige Amtsperiode gewählt sind. Die Anzahl Abgeordneter pro Kanton hängt von dessen Bevölkerungszahl ab. Pro rund 40’000 Einwohner hat ein Kanton Anrecht auf einen Nationalrat.

Die Verfassung garantiert jedem Kanton mindestens einen Sitz, auch wenn der Kanton weniger als 40’000 Einwohner zählt. Die Kantone Appenzell-Ausserrhoden, Appenzell-Innerrhoden, Obwalden, Nidwalden, Uri und Glarus entsenden je nur einen Abgeordneten in den Nationalrat. Der bevölkerungsreichste Kanton, Zürich, hingegen schickt 35 Nationalräte nach Bern. Diese werden mit der Verhältniswahl gewählt, in der Schweiz Proporzwahl genannt.

Ständerat

Der Ständerat, die «kleine Kammer», vertritt die Kantone. Er setzt sich aus 46 Mitgliedern zusammen, die für eine Amtsdauer von vier Jahren ebenfalls vom Volk gewählt werden. Jedoch hier mit der Mehrheitswahl, der Majorzwahl. Unabhängig von seiner Bevölkerungszahl entsendet jeder Kanton zwei Vertreter in den Ständerat, mit Ausnahme der sechs Halbkantone Appenzell-Ausserrhoden, Appenzell-Innerrhoden, Obwalden, Nidwalden, Basel-Stadt und Basel-Land, die Anrecht auf nur je 1 Vertreter im Ständerat haben.

Die Mitglieder des Ständerates vertreten zwar die Kantone, handeln aber ohne jegliche Instruktionen seitens ihrer Regierung oder ihres Kantonsparlaments.

Kompetenzen und Arbeitsweise

Der National- und der Ständerat versammelt sich getrennt vier Mal jährlich zu dreiwöchigen Sessionen. Die zwei Kammern entscheiden über Verfassungsänderungen, bevor diese dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden. Ausserdem verabschieden sie neue Gesetze, ändern bestehende oder schaffen diese ab.  

Der Nationalrat und Ständerat tagt mindestens einmal pro Jahr gemeinsam. Die sogenannt Vereinigte Bundesversammlung trifft sich in der Regel im Dezember. Der Bundesversammlung obliegt in erster Linie die Wahl der Mitglieder des Bundesrates und des Bundesgerichtes.

Die Bundesversammlung ist ein Milizparlament (oder Halbberufsparlament), da die meisten Ratsmitglieder daneben noch einem Beruf nachgehen. Ein Schweizer Parlamentarier wendet durchschnittlich 60% seiner Arbeitszeit für sein Mandat auf.