Biodiversität bezeichnet die Vielfalt der Lebensräume, der Arten und der Gene sowie deren Interaktionen. Sie ist unverzichtbar für das Leben auf der Erde. Die Schweiz liegt im Herzen Europas und bietet vom Tessin bis zum Jura eine grosse Vielfalt an Landschaften und Lebensräumen mit jeweils typischen Arten. Die Biodiversität in der Schweiz ist jedoch stark unter Druck. Von staatlicher Seite wird dieses Naturgut nachhaltig geschützt.
Biodiversität
Artenvielfalt dank klimatischer und topografischer Unterschiede
Die Forschung beschreibt über 230 verschiedene Lebensraumtypen, darunter beispielsweise Wiesen, Flussufer, Feuchtgebiete, Wälder und Siedlungsräume. In der Schweiz kommen rund 64’000 Pflanzen-, Pilz- und Tierarten vor. Von diesen Arten sind 45’890 bekannt. Diese Artenvielfalt ist den klimatischen und topografischen Unterschieden zu verdanken. Am stärksten ausgeprägt ist sie in den Alpenregionen und Waldgebieten. Bäche und Flüsse bieten Lebensraum für viele seltene Tiere und Pflanzen. Die Biodiversität ist zudem unentbehrlich für das menschliche Wohlergehen und von grosser wirtschaftlicher Bedeutung. Der Staat trifft Massnahmen, um dieses Naturgut zu erhalten und zu fördern.
Schwankungen der Artenvielfalt
Die Schweiz ist eines der ersten Länder der Welt, das sich für die Überwachung der Artenvielfalt engagiert hat. Beauftragte Fachleute erstellen regelmässig Inventare der Tiere und Pflanzen in allen Landesteilen. Im Laufe der Jahrhunderte war die Artenvielfalt in der Schweiz starken Schwankungen unterworfen. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts war sie vermutlich am stärksten. Wenn die Anzahl der Arten ansteigt, ist dies auf das Eindringen von Arten aus anderen Verbreitungsgebieten zurückzuführen, was sich in den einzelnen Habitaten als Uniformierung und Banalisierung bemerkbar macht. Trotz aller Schutzmassnahmen ist die Biodiversität in der Schweiz bedroht und ihr Erhalt ist auf lange Sicht nicht gewährleistet.
Abnahme der Biodiversität
Die biologische Vielfalt in der Schweiz hat seit 1900 deutlich abgenommen. Trotz aller Bemühungen, sie zu erhalten, ist die Artenvielfalt in der Schweiz bedroht. Die Verluste betreffen alle drei Ebenen der Biodiversität: die Vielfalt der Arten, Gene und Lebensräume. Die Hälfte der Lebensräume und ein Drittel der Arten sind heute bedroht. Mit dem Rückgang der Artenvielfalt geht auch genetische Vielfalt verloren. Viele Lebensräume gleichen sich immer mehr an (z. B. Wiesen). Hauptgründe für den Biodiversitätsverlust sind die Zersiedelung, die intensive Nutzung von Böden und Gewässern, die Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten sowie die hohen Pestizid- und Stickstoffeinträge aus der Landwirtschaft.
Schutzmassnahmen
Die Bundesverfassung verpflichtet Bund und Kantone, für die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen zu sorgen. Die Erhaltung und die Förderung der Biodiversität findet in verschiedenen Bundesgesetzen Niederschlag: Dazu zählen das Natur- und Heimatschutzgesetz, das Umweltschutzgesetz, das Jagdgesetz, das Gewässerschutzgesetz, das Fischereigesetz sowie das Gentechnikgesetz. Ein nachhaltiger Umgang mit der Biodiversität wird unter anderem im Raumplanungsgesetz, im Landwirtschaftsgesetz, im Waldgesetz und im Nationalparkgesetz geregelt. Die Schweiz gehört auch zu den Unterzeichnerstaaten der UNO-Konvention zur Biodiversität aus dem Jahr 1992. Dieses internationale Abkommen verfolgt das Ziel, den Trend zur Verminderung der Artenvielfalt bei Tieren, Pflanzen und anderen Organismen umzukehren. Schliesslich hat die Regierung 2012 eine Strategie zum Schutz und zur Förderung der Biodiversität ausgearbeitet.
Nationalparks und Wildruhezonen
In der Schweiz gibt es derzeit 16 Nationalparks, in welchen sich Fauna und Flora auf natürliche Weise entwickeln können. 1914 war der Schweizer Nationalpark im Kanton Graubünden als erster dieser Art geschaffen worden. Seit 2008 können gestützt auf das Bundesgesetz über den Natur- und Landschaftsschutz neue Parks eingerichtet werden. Um die Ökosysteme zu erhalten, gibt es in den Schweizer Bergen Schutzgebiete für wildlebende Tiere und Pflanzen. Diese sogenannten Wildruhezonen dürfen nicht betreten bzw. befahren oder überflogen werden. Die Gebiete sind im Gelände durch Markierungen gekennzeichnet. Eine interaktive Karte auf einer vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BAFU) betriebenen Website informiert über alle Wildruhezonen der Schweiz.