Soziale Vorsorge

Die in der Schweiz lebenden und arbeitenden Menschen sind durch ein engmaschiges Netz von Sozialversicherungen vor Risiken, deren finanzielle Folgen sie nicht allein bewältigen können, geschützt. Diese Versicherungen richten Leistungen wie Renten, Erwerbsersatz oder Familienzulagen aus oder übernehmen Kosten bei Krankheit und Unfall.

Pflegeperson betreut alte Frau Zuhause
Die soziale Vorsorge in der Schweiz bietet Schutz und Unterstützung von der Geburt bis ins hohe Alter. © EDA, Präsenz Schweiz

Das schweizerische Sozialversicherungssystem wird in fünf Bereiche unterteilt: die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Rente), der Schutz vor Folgen einer Krankheit und eines Unfalls, der Erwerbsersatz für Militär- oder Zivildienst und bei Mutterschaft, die Arbeitslosenversicherung und die Familienzulagen.

Das Rentensystem basiert auf drei Säulen. Als «erste Säule» werden die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und die Invalidenversicherung (IV) bezeichnet. Sie wird mit Lohnbeiträgen finanziert, welche je zur Hälfte von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden bezahlt werden. Diese Versicherung ist obligatorisch und staatlich. Als «zweite Säule» wird die berufliche Vorsorge bezeichnet. Sie kommt für Arbeitnehmende ab einem Jahreseinkommen von 22 050 Franken zum Tragen und ist ebenfalls obligatorisch. Die private Vorsorge, die «dritte Säule», ist freiwillig. Einzahlungen in die dritte Säule sind steuerlich begünstigt und in der Regel bis zur Pensionierung gebunden. Das Rentenalter liegt für Frauen und Männer bei 65 Jahren.

Die Kranken- und Unfallversicherung wird von privaten Gesellschaften getragen. Für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz ist die Kranken- und Unfallversicherung obligatorisch. Die Versicherten sind in der Wahl ihres Krankenversicherers frei. Die Höhe der monatlich zu bezahlenden Krankenkassenprämie hängt von der Krankenkasse, dem Versicherungsmodell und der Franchise ab (Erwachsene können wählen zwischen einer Franchise, die minimal 300 und maximal 2500 Franken jährlich beträgt). Sobald die Franchise aufgebraucht ist, zahlen die Versicherten noch 10 % ihrer Gesundheitskosten (sogenannter Selbstbehalt). Der Selbstbehalt ist auf maximal 700 Franken pro Kalenderjahr begrenzt. Zusätzlich zur obligatorischen Grundversicherung werden zahlreiche Zusatzversicherungen angeboten.

Die Leistungen aus der Erwerbsersatzordnung (EO) decken den Verdienstausfall bei Militär-, Zivil- und Zivilschutzdienst ab. Zudem deckt die EO zu 80 % den Lohnausfall bei Mutterschaft (Mutterschaftsentschädigung) während 14 Wochen nach der Geburt des Kindes ab, sowie auch den Lohnausfall bei einem Vaterschaftsurlaub während 2 Wochen nach der Geburt.

Die Arbeitslosenversicherung gewährt eine Entschädigung in der Höhe von 70 oder 80 % des zuletzt erzielten Arbeitseinkommens. Je nach Alter der Versicherten, ihren Unterhaltspflichten und Dauer der Beitragszahlungen besteht Anspruch auf 90 bis 520 Tagesentschädigungen. Voraussetzung ist allerdings eine Mindestbeitragsleistung während 12 Monaten im Verlauf von zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit.

Die Kinderzulage variiert je nach Kanton. Im Minimum beträgt sie 200 Franken monatlich für Kinder bis zu 16 Jahren. Die Ausbildungszulagen betragen mindestens 250 Franken monatlich für Kinder zwischen 16 und 25 Jahren.