Obwohl sich die Situation in zahlreichen Ländern verbessert hat, hungern weltweit immer noch viele Menschen oder leiden unter Mangelernährung. Unterernährung betrifft fast 800 Millionen Menschen weltweit, wovon die meisten Frauen und Kinder sind. Die Agenda 2030 hat sich zum Ziel gesetzt, in den kommenden 15 Jahren Hunger und alle Formen von Unterernährung auf der Welt zu beenden. Angesichts der weltweit rasch ansteigenden Nachfrage nach Nahrungsmitteln müsste dazu die weltweite Lebensmittelproduktion Schätzungen zufolge bis 2050 mehr als verdoppelt werden. 70% der unterernährten Menschen hängen für ihren Lebensunterhalt direkt oder indirekt von der Landwirtschaft ab. Es sind folglich gerade Kleinbauern, die von Unterernährung bedroht sind.
Ziel 2 umfasst neben der Überwindung des Hungers auch ein Unterziel zur Beendigung aller Formen von Mangelernährung. Die Qualität der Nahrung ist ebenso wichtig wie die Quantität. Das Ziel integriert zudem ökonomische Aspekte, unter anderem eine Verdoppelung der landwirtschaftlichen Produktivität sowie der Einkommen von Kleinbauern bis 2030. Damit die steigende Nahrungsmittelproduktion nicht auf Kosten der Umwelt geht, umfasst Ziel 2 auch Vorgaben zur Sicherstellung einer nachhaltigen Landwirtschaft.
Ziel 2: Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern
2.1: Bis 2030 den Hunger beenden und sicherstellen, dass alle Menschen, insbesondere die Armen und Menschen in prekären Situationen, einschliesslich Kleinkindern, ganzjährig Zugang zu sicheren, nährstoffreichen und ausreichenden Nahrungsmitteln haben
2.2: Bis 2030 alle Formen der Mangelernährung beenden, einschliesslich durch Erreichung der international vereinbarten Zielvorgaben in Bezug auf Wachstumshemmung und Auszehrung bei Kindern unter 5 Jahren bis 2025, und den Ernährungsbedürfnissen von heranwachsenden Mädchen, schwangeren und stillenden Frauen und älteren Menschen Rechnung tragen
2.3: Bis 2030 die landwirtschaftliche Produktivität und die Einkommen von kleinen Nahrungsmittelproduzenten, insbesondere von Frauen, Angehörigen indigener Völker, landwirtschaftlichen Familienbetrieben, Weidetierhaltern und Fischern, verdoppeln, unter anderem durch den sicheren und gleichberechtigten Zugang zu Grund und Boden, anderen Produktionsressourcen und Betriebsmitteln, Wissen, Finanzdienstleistungen, Märkten sowie Möglichkeiten für Wertschöpfung und ausserlandwirtschaftliche Beschäftigung
2.4: Bis 2030 die Nachhaltigkeit der Systeme der Nahrungsmittelproduktion sicherstellen und resiliente landwirtschaftliche Methoden anwenden, die die Produktivität und den Ertrag steigern, zur Erhaltung der Ökosysteme beitragen, die Anpassungsfähigkeit an Klimaänderungen, extreme Wetterereignisse, Dürren, Überschwemmungen und andere Katastrophen erhöhen und die Flächen- und Bodenqualität schrittweise verbessern
2.5: Bis 2020 die genetische Vielfalt von Saatgut, Kulturpflanzen sowie Nutz- und Haustieren und ihren wildlebenden Artverwandten bewahren, unter anderem durch gut verwaltete und diversifizierte Saatgut- und Pflanzenbanken auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene, und den Zugang zu den Vorteilen aus der Nutzung der genetischen Ressourcen und des damit verbundenen traditionellen Wissens sowie die ausgewogene und gerechte Aufteilung dieser Vorteile fördern, wie auf internationaler Ebene vereinbart
2.a: Die Investitionen in die ländliche Infrastruktur, die Agrarforschung und landwirtschaftliche Beratungsdienste, die Technologieentwicklung sowie Genbanken für Pflanzen und Nutztiere erhöhen, unter anderem durch verstärkte internationale Zusammenarbeit, um die landwirtschaftliche Produktionskapazität in den Entwicklungsländern und insbesondere den am wenigsten entwickelten Ländern zu verbessern
2.b: Handelsbeschränkungen und -verzerrungen auf den globalen Agrarmärkten korrigieren und verhindern, unter anderem durch die parallele Abschaffung aller Formen von Agrarexportsubventionen und aller Exportmassnahmen mit gleicher Wirkung im Einklang mit dem Mandat der Doha-Entwicklungsrunde
2.c: Massnahmen zur Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens der Märkte für Nahrungsmittelrohstoffe und ihre Derivate ergreifen und den raschen Zugang zu Marktinformationen, unter anderem über Nahrungsmittelreserven, erleichtern, um zur Begrenzung der extremen Schwankungen der Nahrungsmittelpreise beizutragen