Organisation

Für die internationalen Polizeieinsätze zur Friedenssicherung, an denen sich die Schweiz beteiligt, rekrutiert sie Fachleute aus den Polizeikorps und dem Grenzwachtkorps. Im Ausland arbeiten diese unter der Leitung von international tätigen UNO-Organisationen oder europäischen Organisationen. Sie sind auf verschiedenen Hierarchiestufen und teilweise im Frontdienst tätig, zum Beispiel für Schulungen.

Verantwortlich für diese internationalen Einsätze ist das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Es nimmt diese Aufgabe in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) und insbesondere mit dem Dienst Internationale Angelegenheiten der Eidgenössischen Zollverwaltung wahr, der für die Rekrutierung und die Experten dieser Verwaltungseinheit zuständig ist.

Das offiziell bewilligte Kontingent der CIVPOL umfasst dreissig Personen – Polizistinnen und Polizisten sowie Grenzwächterinnen und Grenzwächter. Durchschnittlich stehen 40% des Kontingents im Einsatz. Schwerpunktregionen des Bundes sind Afrika und der Balkan.

Rahmenkredit

Grundlage für das Budget der Polizeieinsätze im Ausland sind die Botschaften des Bundesrates, die seit Oktober 2002 entsprechende Rahmenkredite für die zivile Friedensförderung vorsehen. Das Kontingent für internationale Polizeieinsätze zur Friedenssicherung wurde kontinuierlich erweitert und umfasst heute 30 Polizei-, Grenzwacht- und Zollfachleute.

Das Bundesgesetz vom 19. Dezember 2003 über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte sowie die Verordnung vom 2. Dezember 2005 über das Personal für die Friedensförderung, die Stärkung der Menschenrechte und die humanitäre Hilfe (PVFMH) regeln die Modalitäten und Bedingungen dieser Arbeitsverhältnisse.