Gültig am:
Publiziert am: 13.11.2023

Das Kapitel Grundsätzliche Einschätzung ist aktualisiert worden. (erhöhtes Risiko von Anschlägen)


Reisehinweise für Bahrain

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Bei Reisen nach Bahrain ist der persönlichen Sicherheit erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken.

Die Lage ist geprägt durch Spannungen zwischen der sunnitischen Regierung und der schiitischen Bevölkerungsmehrheit. Demonstrationen und öffentliche Versammlungen sind verboten. Dennoch werden sporadisch Protestkundgebungen durchgeführt, bei denen es zu Ausschreitungen sowie zu Konfrontationen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen kann. Solche Zusammenstösse haben in der Vergangenheit wiederholt Todesopfer und Verletzte gefordert. Auch vorübergehende Verkehrsbehinderungen und Blockaden einzelner Strassen sind möglich.

Es besteht ein erhöhtes Risiko von Anschlägen. In der Vergangenheit richteten sich Anschläge hauptsächlich gegen die Sicherheitskräfte und staatliche Einrichtungen in Manama und in der unmittelbaren Umgebung dieser Stadt.
Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

In Anbetracht der internen Spannungen und der komplexen Verhältnisse in der Region ist eine plötzliche Verschlechterung der Lage möglich.

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer ortsansässigen Kontaktperson über die aktuelle Sicherheitslage. Meiden Sie Demonstrationen und generell grosse Menschenansammlungen jeder Art. Befolgen Sie strikte die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren auf dem Land und in den Küstengewässern).

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität, und schenken Sie unbekannten Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern kein blindes Vertrauen.

Verkehr und Infrastruktur

Überhöhte Geschwindigkeit und die häufige Missachtung von Verkehrsregeln bilden ein erhebliches Unfallrisiko auf Bahrains Strassen.

Bei Verkehrsunfällen sollte die Position der Fahrzeuge bis zum Eintreffen der Polizei nicht geändert werden, denn dies kann als Eingeständnis der Schuld gewertet werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Die Gesetzgebung orientiert sich an einer strikten islamischen Rechtsauffassung und an rigiden Moralvorstellungen. Vergehen werden konsequent verfolgt und wesentlich härter bestraft als in der Schweiz. Unter anderem sind folgende Delikte strafbar:

  • Alkohol am Steuer (0 Promille!).
  • Während des Ramadans tagsüber in der Öffentlichkeit essen, trinken und rauchen.
  • Beleidigung und Kritik der politischen und religiösen Führung Bahrains. Ebenfalls verboten ist die Beleidigung befreundeter Staaten. Vermeiden Sie generell politische und religiöse Diskussionen sowie kritische Äusserungen – auch auf den sozialen Medien.
  • anstössiges Verhalten in der Öffentlichkeit.
  • aussereheliche Beziehungen und homosexuelle Handlungen.
  • das Fotografieren von Bauten und Einrichtungen der Regierung und des Militärs, Industrieanlagen (z.B. Ölfelder und Raffinerien) und generell Installationen von strategischer Bedeutung wie Flughäfen etc. Es bestehen gewisse Unklarheiten, was alles unter diese Kategorien fällt. Fragen Sie im Zweifelsfall die lokalen Sicherheitskräfte um Erlaubnis oder verzichten Sie auf die Aufnahme.

Für zahlreiche Produkte bestehen Einfuhrbeschränkungen oder Einfuhrverbote. Dies gilt auch für Medikamente. Beachten Sie die Informationen der bahrainischen Zollbehörden.
Ministry of Interior, Customs Affairs

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Für schwere Drogendelikte, Mord und gewisse andere Straftaten kann die Todesstrafe verhängt werden.

Die Haftbedingungen sind prekär: unzulängliche hygienische Verhältnisse und medizinische Versorgung etc.

Fahrzeuglenkerinnen und -lenker, die in einen Verkehrsunfall mit Todesfolge verwickelt sind, dürfen im Zweifelsfall während der Untersuchung/Verhandlung das Land nicht verlassen. Auch bei finanziellen Streitigkeiten kann die Polizei unter Umständen ausländische Staatsangehörige an der Ausreise hindern, bis die Angelegenheit erledigt ist.

Kulturelle Besonderheiten

Bahrain ist ein arabisch-muslimisches Land. Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten sowie den religiösen und nationalen Empfindungen an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine schriftliche Garantie der Kostenübernahme. Bei Notfällen muss die Garantie innerhalb von 24 Stunden seit der Einlieferung ins Krankenhaus beigebracht werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Bahrain anerkennt den provisorischen Schweizer Pass nicht.

Personenkontrollen sind häufig. Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Reisepass ausweisen zu können (oder mit einer Fotokopie davon, die auch den Einreisestempel einschliesst).

Nützliche Adressen

Notruf allgemein: 999

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Bahrain eVisas

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.