Stärkung des Humanitären Völkerrechts: Einsatz von biologischen Waffen, Laser- und Splitterwaffen gilt als Kriegsverbrechen

Medienmitteilung, 07.07.2020

Der Internationale Strafgerichtshof (ICC) soll den Einsatz von biologischen Waffen, blindmachenden Laserwaffen und gewissen Splitterwaffen als Kriegsverbrechen ahnden können: Die Schweiz hat die entsprechende Änderung des Römer Statuts ratifiziert und die Ratifikationsurkunde heute an die UNO in New York überreicht. Die Änderung, die für die Schweiz im nächsten Jahr in Kraft tritt, verbessert den Schutz der Menschen in Kriegsgebieten. Die Förderung des humanitären Völkerrechts ist ein wesentlicher Bestandteil der Schweizer Aussenpolitik.

Das humanitäre Völkerrecht soll in bewaffneten Konflikten Leben retten, Leid lindern und ein Mass an Menschlichkeit bewahren. Verletzungen des humanitären Völkerrechts haben drastische Folgen für die Menschen in Kriegsgebieten. Um die weltweiten Friedensbemühungen zu sichern und nachhaltig für Stabilität zu sorgen, ist es zentral, dass Kriegsverbrechen nicht ungeahndet bleiben. Die Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs haben daher im Dezember 2017 entschieden, Artikel 8 des Römer Statuts zu erweitern und die Verwendung von drei Waffentypen als Kriegsverbrechen international unter Strafe zu stellen. Neu wird der Einsatz von biologischen Waffen, blindmachenden Laserwaffen sowie von Waffen, die Verletzungen durch Splitter verursachen, welche durch Röntgenstrahlen nicht entdeckt werden können, vom Internationalen Strafgerichtshof als Kriegsverbrechen verfolgt.

In der Schweiz seit 2011 als Kriegsverbrechen strafbar
Durch diese Erweiterung der Zuständigkeit des Strafgerichtshofs wird die internationale Strafjustiz gestärkt und Menschen in Kriegsgebieten werden besser geschützt. Die Förderung des humanitären Völkerrechts ist ein wesentlicher Bestandteil der schweizerischen Aussenpolitik. Geleitet von ihrer humanitären Tradition setzt sich die Schweiz bereits seit Jahrzehnten für ein Verbot dieser Waffen ein und hat die Verwendung derer in der Schweizer Gesetzgebung bereits 2011 als Kriegsverbrechen unter Strafe gestellt. Im Dezember letzten Jahres hat die Bundesversammlung anschliessend der Änderung des Römer Statuts zugestimmt. Mit dem Verstreichen der obligatorischen Referendumsfrist konnte die Schweiz die Ratifikationsurkunde offiziell einreichen.

Im Kampf gegen die Straflosigkeit bei Völkerrechtsverbrechen
Mit der Ratifikation der Änderungen leistet die Schweiz einen Beitrag daran, das humanitäre Völkerrecht durchzusetzen und den Opfern von Kriegsverbrechen Gerechtigkeit zu verschaffen. Dies ist Grundvoraussetzung für eine wirksame Prävention von Kriegsverbrechen, eine nachhaltige Friedensicherung und letztlich Stabilität. Gleichzeitig bekräftigt sie ihre vollumfängliche Unterstützung für den Internationalen Strafgerichtshof als integraler Bestandteil einer regelbasierten Ordnung. Dieser ist eine bedeutende internationale Errungenschaft im Kampf gegen die Straflosigkeit der schlimmsten Verbrechen überhaupt. Mit seiner konsequenten Strafverfolgung trägt er dazu bei, das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte international durchzusetzen. Vor diesem Hintergrund äusserte die Schweiz auch vor Kurzem ihr Bedauern über die jüngsten Sanktionen gegen den Gerichtshof, seine Mitarbeiter und ihre Familienmitglieder. Der Internationale Strafgerichtshof, mit Sitz in Den Haag (Niederlande), verfolgt und bestraft Einzelpersonen, denen die schlimmsten Verbrechen überhaupt vorgeworfen werden: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Aggression. Grundsätzlich liegt die Strafverfolgung der Einzelpersonen in den jeweiligen Ländern, der Internationale Strafgerichtshof wird dann aktiv, wenn ein betroffener Staat nicht willens oder nicht in der Lage ist, diese Verbrechen selbst zu verfolgen. Als völkerrechtliche Grundlage dient das Römer Statut von 1998. Die Schweiz hat sich stets stark für den Internationalen Strafgerichtshof engagiert und das Römer Statut 2001 ratifiziert. Mittlerweile zählt das Römer Statut 123 Vertragspartner auf der ganzen Welt.


Weiterführende Informationen

Link zum Interview:
Kampf gegen die Straflosigkeit: Bundesrat verabschiedet Botschaft zu Änderungen des Römer Statuts:
Auf Initiative der Schweiz: Aushungern von Zivilisten in Bürgerkriegen wird zum Kriegsverbrechen:
Schweiz bedauert Massnahmen gegen den unabhängigen Internationalen Strafgerichtshof:
Behandlung der Änderungen durch die Bundesversammlung:
Römer Statut:
UNO - Depositär des Römer Statuts:
Informationen zu Verboten und Beschränkungen von konventionellen Waffen:
Informationen zu ABS-Waffen:
Internationaler Strafgerichtshof:


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