Gebühren für ein Schengen-Visum

Die Gebühren sind in der Verordnung über die Gebühren zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Gebührenverordnung AIG, GebV-AIG, SR 142.209) sowie im Visakodex geregelt. Die Beträge werden in der von der Schweizer Vertretung festgelegten Währung erhoben.

Die Visumgebühr ist bei der Einreichung des Antrags zu entrichten. Wenn Sie Ihren Antrag zurückziehen oder dieser abgelehnt wird, wird Ihnen die Gebühr nicht zurückerstattet.

Die Schweizer Vertretung behält sich jederzeit Anpassungen aufgrund der Wechselkursentwicklung vor.

Visagebühren sind in der Landeswährung (GEL) gemäss aktuellen Wechselkurs zu begleichen, nur mit Bankkarten
Kategorie Betrag in Euro
Schengen und nationales Visum Erwachsene 80.00
Schengen und nationales Visum: Kinder von 6 bis 12 Jahren 40.00
Visum Kinder unter 6 Jahren kostenlos
Schengen Visum für Armenische Staatsbürger* Erwachsene 35.00
Schengen Visum für Armenische Staatsbürger* unter 12 Jahren kostenlos
   
* Visumerleichterungsabkommen mit der Schweiz
 

Die Visa für Familienangehörige von EU/EFTA Bürgern werden gebührenfrei erteilt.