Grundsätzlich werden ausländische Entscheidungen über Scheidung oder Trennung in der Schweiz anerkannt, wenn sie im Staat des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts oder im Heimatstaat eines Ehegatten ergangen sind oder wenn sie in einem dieser Staaten anerkannt werden (Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht IPRG, SR 291).
Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG, SR 291)