Damit Sie eine im Ausland eingetretenen Todesfall im schweizerischen Personenstandsregister (Register Infostar) beurkunden lassen können, kontaktieren Sie bitte die zuständige Schweizer Vertretung.
Todesfall
Merkblätter oder Informationen der Schweizer Vertretung zu einem Todesfall in dem zu ihrem Konsularbezirk gehörenden Land:
- Original der Todesurkunde
- Zu annullierende schweizerische Ausweisdokumente (Schweizer Pass/Identitätskarte) – auf Antrag können die Dokumente nach ihrer Annullierung den Familienangehörigen des Verstorbenen wieder ausgehändigt werden.
- Adresse der Hinterbliebenen
Bei einem in der Schweiz eingetretenen Todesfall müssen die Angehörigen des bei einer Schweizer Vertretung im Ausland registrierten Verstorbenen dieser den Todesfall melden, indem sie die folgenden Urkunden einreichen.
- Kopie der Todesurkunde des Verstorbenen
Diese Meldung ist nicht kostenpflichtig.