Die hochrangige Konferenz zum Frieden in der Ukraine findet am Samstag, 15. Juni 2024, und Sonntag, 16. Juni 2024, auf dem Bürgenstock statt. Bisher haben mehr als 80 Staaten ihre Teilnahme an der Friedenskonferenz bestätigt, die meisten von ihnen auf der Ebene der Staats- und Regierungschefinnen und -chefs. Das Hauptziel der Konferenz ist es, einen zukünftigen Friedensprozess auf der Grundlage der UNO-Charta und des Völkerrechts zu lancieren.
Die Konferenz findet im Kontext starker internationaler Spannungen statt. Aus diesem Grund werden umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen getroffen, für welche Polizeikräfte der Kantone und des Bundes sowie Angehörige der Armee eingesetzt werden.
Die Schweiz ist verpflichtet, die Sicherheit von Personen, die nach dem Völkerrecht und dem Schweizer Recht besonderen Schutz geniessen, zu gewährleisten. An seiner Sitzung vom 7. Juni 2024 hat der Bundesrat beschlossen, die Konferenz als ausserordentliches Ereignis im Sinne des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit einzustufen. Aufgrund dieser Einstufung hat der Bundesrat entschieden, dass sich der Bund zu 80 Prozent an den Kosten der Sicherheitsmassnahmen, die dem Kanton Nidwalden zur Erfüllung des Schutzauftrags des Bundes entstehen, beteiligen wird.
Die Kantonspolizei Nidwalden ergreift die erforderlichen Sicherheitsmassnahmen. Die Lage wird laufend beurteilt, um das Sicherheitsdispositiv in enger Zusammenarbeit mit der Bundespolizei (fedpol), dem Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) und dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) anzupassen. Die Kantonspolizei Nidwalden hat einen interkantonalen Polizeieinsatz beantragt.
Adresse für Rückfragen:
für weitere Informationen:
Kommunikation EDA
Tel. Medienstelle +41 58 460 55 55
kommunikation@eda.admin.ch
Auskünfte für das EJPD:
Bundesamt für Polizei
Kommunikation
Tel. +41 58 463 13 10
media@fedpol.admin.ch
Auskünfte für die Behörden des Kantons Nidwalden:
Kommandodienst
Tel. +41 41 618 44 66
Herausgeber:
Der Bundesrat
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten