Die Schweiz übernimmt den Vorsitz in der „Kommission für Transitionsjustiz und Aussöhnung des Friedensabkommens über die Bangsamoro“ auf den Philippinen

Bern, Medienmitteilung, 01.10.2014

Vom 27. bis 29. September 2014 haben mit der philippinischen Regierung und der nationalen islamischen Befreiungsfront der Moros (MILF) die beiden Parteien des „Friedensabkommens über die Bangsamoro“ in Kuala Lumpur über den „Normalisierungsprozess“ diskutiert, mit dem einige im Abkommen vorgesehene Mechanismen umgesetzt werden sollen. Auf Einladung der beiden Parteien übernimmt die Schweiz den Vorsitz der Kommission für Transitionsjustiz und Versöhnung. Sie stellt Mô Bleeker, Sonderbeauftragte des EDA für Vergangenheitsbewältigung und Prävention von Gräueltaten, für das Präsidium zur Verfügung und ist damit an diesem Prozess beteiligt.

Am 27. März 2014 unterzeichneten die philippinische Regierung und die islamische Befreiungsfront der Moros (MILF) das Friedensabkommen zur Schaffung der politisch selbständigen Region Bangsamoro im Süden der Philippinen. Damit fand der Konflikt, der in den 1970er-Jahren begonnen und über 150 000 Menschenleben gefordert hatte, ein Ende. Das Globalabkommen über Bangsamoro (Comprehensive Agreement on the Bangsamoro, CAB) wurde unter der Vermittlung von Malaysia abgeschlossen. Das den Friedensvertrag innerstaatlich umsetzende „Grundgesetz über die Bangsamoro“, wird derzeit durch das philippinische Parlament beraten.

Für dessen Umsetzung sieht das Friedensabkommen im Rahmen des „Normalisierungsprozesses“ mehrere Mechanismen vor, darunter die Kommission für Transitionsjustiz und Aussöhnung (TJRC). Den Vorsitz in der Kommission führt die Schweizerin Mô Bleeker, EDA-Sonderbeauftragte für Vergangenheitsbewältigung und Prävention von Gräueltaten. Sie wird mit der Vertreterin der philippinischen Regierung, Cecilia Jimenez Damary, und dem Vertreter der nationalen islamischen Befreiungsfront der Moros (MILF), Ishak Mastura, zusammenarbeiten. Jonathan Sisson, ebenfalls vom EDA, wird als Sonderberater der Kommission amtieren.

Die TJRC soll den Parteien des Friedensabkommens innerhalb eines Jahres einen Bericht mit Empfehlungen für die Erarbeitung von Massnahmen betreffend Transitionsjustiz und Aussöhnung vorlegen. Die Kommission, die einen autonomen Status besitzt, wird am 4. Oktober 2014 zu einer ersten öffentlichen und offiziellen Begegnung mit der Bevölkerung nach Cotobato und am 11. Oktober 2014 nach Manila reisen.

Um ihre Arbeit zu leisten, wird die TJRC intensive Konsultationen durchführen. Gemäss Mandat soll sie einen Bericht mit Empfehlungen zur Wiederherstellung der Beziehungen und zur Aussöhnung unter den verschiedenen vom Konflikt betroffenen Gemeinschaften verfassen. Dabei soll sie Mechanismen zur Reaktion auf Forderungen der Bevölkerung der Bangsamoro wegen des in der Vergangenheit erlittenen Unrechts vorschlagen sowie die begangenen Menschenrechtsverletzungen und vor allem die Frage der Ausgrenzung infolge der Landenteignung untersuchen. Die TJRC muss die Ursachen des Konflikts prüfen und Massnahmen vorschlagen, um eine Wiederholung desselben zu vermeiden.

Die Task Force for Dealing with the Past and Prevention of Atrocities (Vergangenheitsbewältigung und Prävention von Gräueltaten) wurde 2011 vom EDA eingerichtet; mehrere Stellen des EDA sind darin vertreten: die Abteilung Menschliche Sicherheit, die Abteilung Vereinte Nationen und internationale Organisationen, die Direktion für Völkerrecht und die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit. Seit mehreren Jahren engagiert sich die EDA-Taskforce auf multilateraler und bilateraler Ebene für den schweizerischen Ansatz im Kampf gegen Straflosigkeit und Prävention von Gräueltaten. Die Taskforce erhält zahlreiche Unterstützungsgesuche, darunter das offizielle Gesuch der Parteien des „Friedensabkommens über die Bangsamoro“, den Vorsitz in der Kommission für Transitionsjustiz und Aussöhnung zu übernehmen.


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