Für Reisende aus der Schweiz: Ab dem 26. Oktober 2020 befindet sich die Schweiz auf der roten Liste. Einreisende müssen sich in eine 10-tägige Quarantäne begeben, ausser wenn ein negativer Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden (PCR) bzw. 24 Stunden (Schnelltest) ist, vorliegt. Die Quarantäne kann auch vorzeitig beenden (nach 5 Tagen), wenn Sie sich in Slowenien testen lassen, und negativ sind.
Ausnahmen von der Quarantäne, auch wenn kein Covid-Test vorhanden ist:
- Personen im gewerblichen Verkehr,
- Transitpassagiere,
- Personen mit einem Diplomatenpass,
- Eigentümer oder Pächter von Grundstücken im Grenzgebiet,
- Vertreter von ausländischen Sicherheitsbehörden auf einer Mission,
- Personen, die eine Bestätigung über ein positives Schnellantigen- (HAGT) oder PCR-Testergebnis für SARS-CoV-2 vorlegen, das älter als 21 Tage ist, aber nicht älter als sechs Monate ist, oder eine ärztliche Bestätigung, dass die Person COVID-19 hatte und die Symptome von Anfang an nicht länger als sechs Monate anhielten,
- Personen, die eine COVID-19-Impfbescheinigung vorlegen und nachweisen, dass seit der zweiten Impfdosis von Biontech / Pfizer mindestens sieben Tage, von MODERNA mindestens 14 Tage und von AstraZeneca mindestens 21 Tage vergangen sind.
Ausnahmen von der Quarantäne, auch wenn kein Covid-Test vorhanden ist (nur EU- und Schengen-Mitgliedstaaten mit einer niedrigeren 14-tägigen Inzidenz als Slowenien):
- Grenzüberschreitende tägliche Arbeitsmigranten,
- Personen, die aus einem wichtigen medizinischen Grund reisen, der sich nicht verschieben lässt,
- Personen, die zu Erziehungs-, Bildungs- oder Forschungszwecken in der Republik Slowenien oder in einem EU- oder Schengen-Staat die Grenze täglich oder gelegentlich überschreiten,
- EU- oder Schengen-Bürger, die aus einem EU- oder Schengen-Staat kommen, in dem sie hilfsbedürftige Personen oder Familienangehörige gepflegt bzw. unterstützt haben, die der elterlichen Fürsorge nachgegangen sind und Kontakte mit den Kindern unterhalten haben, die Instandhaltungsarbeiten an einem im eigenen Eigentum befindlichen, gemieteten/gepachteten oder genutzten Privatobjekt oder Privatgrundstück durchführen oder die eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit, das Leben und das Vermögen abgewandt haben und binnen 12 Stunden nach dem Grenzübertritt über die Grenze zurückkehren.
Personen, die aus EU- und Schengen-Mitgliedstaaten mit einer höheren 14-tägigen Inzidenz als Slowenien einreisen, müssen einen negativen Covid-19 Test (PCR oder Schnelltest) vorweisen, der nicht älter als 7 Tage ist.
Transit ist gestattet: Personen müssen Slowenien innerhalb von 6 Stunden verlassen. Unnötige Zwischenaufenthalte und das Verlassen der Transitroute ist nicht erlaubt. Passagiere können unterwegs dringende Aufgaben wie Tanken und Anhalten aus physiologischen Gründen ausführen, dürfen aber nicht übernachten. Eine Person, von der angenommen wird, dass sie das Hoheitsgebiet Sloweniens aufgrund der Massnahmen der Nachbarländer nicht verlassen kann, wird die Einreise verweigert.