Der Bundesrat will Kohärenzprobleme bei privaten Sicherheitsdienstleistungen ausräumen

Medienmitteilung, 12.02.2020

Der Bundesrat will das Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS) besser mit dem Güterkontrollgesetz GKG bzw. dem Kriegsmaterialgesetz KMG harmonisieren. An seiner Sitzung vom 12. Februar 2020 hat er entsprechende Aufträge an das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA, das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD und das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF erteilt. Dabei stützt er sich unter anderem auf einen Bericht einer interdepartementalen Arbeitsgruppe.

Neben der Harmonisierung in der Gesetzesauslegung will der Bundesrat die Verordnung zum BPS revidieren. Das EDA und das EJPD sollen dem Bundesrat im Lauf des Jahres eine Verordnungsrevision vorlegen. Darin sollen die Begriffe «logistische Unterstützung, Beratung und Ausbildung von Streit- und Sicherheitskräften sowie Betrieb und Wartung von Waffensystemen» in der Verordnung näher definiert werden.

Weiter soll ein Konsultationsmechanismus mit dem WBF analog zur Kriegsmaterialverordnung bzw. Güterkontrollverordnung in die Verordnung eingefügt werden. Auch soll in der Verordnung vorgesehen werden, dass das Geschäft bei divergierenden Meinungen der Behörden oder bei grosser politischer Tragweite dem Bundesrat zum Entscheid vorgelegt wird.

Prüfung der Wirksamkeit der Verordnungsrevision nach drei Jahren

Das EDA und das EJPD sollen in Zusammenarbeit mit dem WBF und dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS diese Änderungen nach drei Jahren auf ihre Wirksamkeit überprüfen und dem Bundesrat über das Ergebnis Bericht erstatten. Wenn nötig, sollen dem Bundesrat Verbesserungen vorgeschlagen werden.

Nebst diesen von der interdepartementalen Arbeitsgruppe (IDAG) vorgeschlagenen Massnahmen zur Verbesserung der Kohärenz zwischen den bestehenden gesetzlichen Grundlagen, hat der Bundesrat zudem die Prüfung einer Revision des BPS in Auftrag gegeben.

Die Kombination von kurzfristigen und mittelfristigen Massnahmen erachtet der Bundesrat als einen zielführenden Weg, um in diesem für die Exportwirtschaft und die Sicherheitspolitik wichtigen Bereich rasch Verbesserungen zu erzielen.

IDAG hat den Handlungsspielraum ermittelt und Lösungsvorschläge formuliert

Im Auftrag des EDA und WBF wurde am 21. Februar 2019 die IDAG BPS/KMG/GKG geschaffen. Diese setzte sich aus Vertretern von EDA, WBF, EJPD und VBS zusammen. Ihr Auftrag war es, die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Verbots- bzw. Bewilligungskriterien in den verschiedenen Rechtsgrundlagen zu analysieren, den vorhandenen Handlungsspielraum zu ermitteln und konkrete Lösungsvorschläge im Bereich des BPS zu formulieren.

Die IDAG hat ihre Arbeiten Ende 2019 abgeschlossen und den beiden Departementsvorstehern EDA und WBF einen Bericht abgeliefert. Der Bundesrat hat diesen Bericht an der Sitzung vom 29. Januar 2020 zur Information erhalten.


Überprüfung des BPS im Hinblick auf Kohärenzprobleme mit der Exportkontrollgesetzgebung: Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 19.4297 Schilliger vom 27.09.19(pdf, 80kb)
Bericht der interdepartementalen Arbeitsgruppe BPS/KMG/GKG(pdf, 479kb)


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