Der Bundesrat will die Sondierungen mit der EU intensivieren

Medienmitteilung, 17.06.2022

Anlässlich seiner europapolitischen Klausur vom 17. Juni 2022 wurde der Bundesrat über den Stand der Sondierungen zwischen der Schweiz und der EU informiert. Der Bundesrat hat gestützt darauf entschieden, die Sondierungen mit der EU zu intensivieren. Des Weiteren nahm er Kenntnis vom Schlussbericht über den Abbau von Regelungsunterschieden zwischen dem schweizerischen Recht und dem Recht der EU. Die im Schlussbericht aufgezeigten Spielräume und Lösungsansätze werden in den weiteren Sondierungen mit der EU berücksichtigt.

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Die Schweiz bleibt daran interessiert, den bilateralen Weg im gegenseitigen Interesse zu stabilisieren und weiterzuentwickeln. © Pixabay

Der Bundesrat hat das EDA am 23.2.2022 beauftragt, mit der EU einen Paketansatz zur Stabilisierung und Weiterentwicklung des bilateralen Wegs zu sondieren. Der Vorschlag des Bundesrats beinhaltet folgende Elemente:

• die vollständige Anwendung der bilateralen Binnenmarktabkommen (Personenfrei-zügigkeit, MRA, Landverkehr, Luftverkehr und Landwirtschaft),
• die Assoziierung der Schweiz an die künftigen EU-Programme, insbesondere im Bereich Forschung,
• den Abschluss neuer Abkommen in den Bereichen Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit
• sowie Lösungsansätze in Bezug auf die dynamische Rechtsübernahme, die Streit-beilegung, die staatlichen Beihilfen und die Verstetigung des Schweizer Beitrags.

Eine Zwischenbilanz der Sondierungsgespräche zwischen der Staatssekretärin EDA, Livia Leu, und Juraj Nociar, dem Kabinettschef von Vizekommissionspräsident Maroš Šefčovič, zeigt, dass der Paketvorschlag der Schweiz bei der EU insgesamt auf Interesse stösst. Gleichzeitig insistiert die EU aber unverändert und öffentlich auf ihren bekannten Positionen hinsichtlich der institutionellen Fragen. Das erschwert die Schaffung einer Schnittmenge zwischen den Interessen der Schweiz und denjenigen der EU. Die Positionen liegen nach wie vor weit auseinander, und es besteht zusätzlicher Klärungsbedarf. Dazu kommt, dass die Sondierungen aufgrund des Ukrainekonflikts verzögert wurden und erst zwei Gesprächsrunden stattfinden konnten. Jetzt  hat der Bundesrat entschieden, die Sondierungen im Hinblick auf allfällige Verhandlungen zu intensivieren. Um den bilateralen Weg gemeinsam auf eine zukunftsträchtige Basis zu stellen, braucht es auch von der EU mehr Flexibilität. Der Bundesrat wird über ein Verhandlungsmandat entscheiden, wenn eine ausreichende Basis für die Aufnahme von Verhandlungen besteht.

Im Auftrag des EJPD hat Alt-Staatssekretär Gattiker unter Einbezug der mitbeteiligten Departemente eine politische Beurteilung der Regelungsunterschiede zwischen dem schweizerischen Recht und dem Recht der EU im Bereich der Binnenmarktabkommen der Bilateralen I vorgenommen und mit wichtigen innenpolitischen Akteuren Gespräche über deren Abbau insbesondere im Zusammenhang mit dem Freizügigkeitsabkommen geführt. Anlässlich der europapolitischen Klausur vom 17. Juni 2022 hat der Bundesrat den entsprechenden Schlussbericht zur Kenntnis genommen. Die Ergebnisse dienen dem Bundesrat als eine der Grundlagen für ein mögliches Verhandlungsmandat. Die im Schlussbericht aufgezeigten Spielräume und Lösungsansätze werden in den weiteren Sondierungen mit der EU berücksichtigt.

Die Schweiz bleibt daran interessiert, mit der EU konstruktive und konkrete Lösungen zu suchen, um den bilateralen Weg im gegenseitigen Interesse zu stabilisieren und weiterzuentwickeln.


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