Jemen: Die entführte Schweizerin ist frei


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Bern, Medienmitteilung, 28.02.2013

Die Schweizerin, die im März 2012 in der Stadt Hodeida in Jemen entführt worden war, wurde am 27. Februar 2013 freigelassen. Vertreter des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stehen in direktem Kontakt mit ihr und konnten sich davon überzeugen, dass sie nicht verletzt ist. Ihr Gesundheitszustand ist den Umständen entsprechend gut. Die Schweizerin befindet sich an einem sicheren Ort und wird so rasch wie möglich in die Schweiz zurückkehren.

Bundesrat Didier Burkhalter konnte sich am Mittwochabend am Telefon mit der freigelassenen Schweizerin unterhalten. Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA brachte ihr gegenüber seine Erleichterung und Freude darüber zum Ausdruck, mit ihr sprechen zu können, und wünschte ihr eine gute Rückreise in die Schweiz.

Die Frau, die am 13. März 2012 in Jemen entführt worden war, wurde am 27. Februar 2013 freigelassen. Das EDA ist dem Staate Katar und insbesondere Seiner Hoheit Scheich Hamad Bin Khalifa Al-Thani, dem Emir des Staates Katar, und Seiner Hoheit Scheich Tamim Bin Hamad Al-Thani, dem Thronfolger, zutiefst dankbar für sämtliche Anstrengungen im Zusammenhang mit der Freilassung der Schweizerin. Dieser geht es den Umständen entsprechend gut. Sie befindet sich zurzeit in der Obhut von Vertretern des EDA und wird so rasch wie möglich in die Schweiz zurückkehren.

Eine interdepartementale Task Force unter der Leitung des EDA wurde unmittelbar nach Bekanntwerden dieser Entführung gebildet. Ihr gehörten Vertreter des EDA, des Bundesamtes für Polizei fedpol, des Nachrichtendienstes NDB, der Bundesanwaltschaft und der Kantonspolizei Zürich an.

Für die Familienangehörigen eines Entführungsopfers bedeutet eine Entführung ein tragisches Ereignis. Das EDA und die zuständigen Polizeibehörden standen seit Beginn der Entführung und während dieser ganzen schwierigen Zeit in engem Kontakt mit der Familie des Entführungsopfers.

Das EDA stand in Kontakt mit den katarischen Behörden, welche die Verhandlungen für die Freilassung der Frau ermöglichten. Die Schweizerische Regierung drückt dem Staat Katar ihre grosse Dankbarkeit dafür aus, dass er diese Verhandlungen so wirksam führte und die Schweizerin in Sicherheit brachte. Aus Rücksicht auf die Privatsphäre der Betroffenen kann das EDA keine weiteren Details bekannt geben.

Für die ehemaligen Opfer einer Entführung ist die Rückkehr zur Normalität ein langer Prozess. Dieser sollte sich im geschützten Kreise der Familie vollziehen können. Das EDA bittet deshalb die Öffentlichkeit und die Medien, die Privatsphäre der ehemaligen Geisel und ihrer Nächsten zu respektieren.
 

 


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