Im Ausland erbrachte private Sicherheitsdienstleistungen im Jahr 2021: Sechster Tätigkeitsbericht des EDA

Medienmitteilung, 22.06.2022

2021 gingen beim EDA 157 Meldungen von Firmen ein, die von der Schweiz aus private Sicherheitsdienstleistungen im Ausland erbringen wollten. Dies ergibt der sechste Tätigkeitsbericht zur Umsetzung des Bundesgesetzes über die im Ausland erbrachten Privaten Sicherheitsdienstleistungen. Es wurden drei Prüfverfahren eingeleitet. Verbot wurde keines ausgesprochen. Das Jahr 2021 war stark durch die Auswirkungen der Revision der Ausführungsverordnung des Gesetztes geprägt. Aufgrund dieser Revision ist die Zahl der meldepflichtigen Tätigkeiten im Berichtsjahr stark zurückgegangen. Der Bundesrat hat den Bericht in seiner Sitzung vom 22. Juni 2022 zur Kenntnis genommen.

Wenn ein Unternehmen von der Schweiz aus private Sicherheitsdienstleistungen anbieten will, muss es diese vorgängig der zuständigen Behörde des Bundes melden. Dies schreibt das Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsleistungen (BPS) vor. Die zuständige Stelle für die Umsetzung des Gesetzes ist die Sektion Exportkontrolle und private Sicherheitsdienste (SEPS) des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Im Jahr 2021 gingen bei der SEPS 157 Meldungen ein. Sie betrafen hauptsächlich drei Gruppen von Tätigkeiten: Personenschutz und Bewachung von Gütern und Liegenschaften in einem komplexen Umfeld, Unterstützung von Streit- oder Sicherheitskräften und private nachrichtendienstliche Tätigkeiten.
Die SEPS hat 2021 drei Prüfverfahren eingeleitet. Verbot wurde keines ausgesprochen. Private Sicherheitsdienstleistungen, die zu unmittelbaren Teilnahmen an Feindseligkeiten oder zu schweren Menschenrechtsverletzungen führen könnten, wurden 2021 keine festgestellt. Solche Aktivitäten sind gemäss Artikel 8 und 9 BPS verboten.

Auswirkungen im Zusammenhang mit der Revision der Verordnung
Die Auswirkungen der Revision der Verordnung über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (VPS) betrafen vor allem die Dienstleistungen für Streit- oder Sicherheitskräfte, deren Anzahl im Jahr 2021 nur noch etwa ein Zehntel der im Vorjahr eingereichten Meldungen betrug. Zahlreiche Tätigkeiten erfüllten die neue, präzisere Definition der privaten Sicherheitsdienstleistungen nicht oder betrafen die gemäss neuen Verordnung eingeführten Ausnahmen von der Meldepflicht.

Aktivitäten auf nationaler und internationaler Ebene
Auf nationaler Ebene hat die SEPS ihre Informations- und Sensibilisierungsarbeit bei den Unternehmen, die vom BPS betroffen werden könnten, fortgeführt. Ein diesbezüglicher Höhepunkt des Jahres 2021 war die Teilnahme an der 5. Exportkontrolltagung des SECO, die am 10. November 2021 stattfand und es erlaubte, zahlreiche Unternehmen für die neuen Bestimmungen zu sensibilisieren.

Auf internationaler Ebene beteiligte sich die SEPS am Dialog über Standards für private Sicherheitsfirmen und über die Mechanismen zur Kontrolle derer Tätigkeiten.

Beobachtung des Markts
Eine wichtige Aufgabe der SEPS ist die Beobachtung der Entwicklung des nationalen und internationalen Markts für private Sicherheitsdienstleistungen. Ein wichtiger Bereich in diesem Zusammenhang sind die neuen Technologien, die zunehmend von spezialisierten Privatunternehmen zugunsten von Staaten angeboten und betrieben werden.

Im Fokus des öffentlichen Interesses standen 2021 insbesondere auch die privaten Militär- und Sicherheitsunternehmen (PMSCs). Dabei handelt es sich um Unternehmen, die im Kontext bewaffneter Konflikte operieren. Ihre Expansion steht im Zusammenhang mit Einsatzdoktrinen, die nicht-traditionelle Interventionsformen und den Einsatz nichtstaatlicher Akteure vorziehen. Im Jahr 2021 sorgte beispielsweise die Präsenz der russischen Wagner-Gruppe in Subsahara-Afrika regelmässig für Schlagzeilen. Das EDA verfolgt diese Entwicklungen aufmerksam. Die Schweiz setzt sich im Bereich der privaten Sicherheitsdienste wie auch in anderen Bereichen für die Einhaltung des Völkerrechts ein


Tätigkeitsbericht 2021 zur Umsetzung des Bundesgesetzes über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen(pdf, 980kb)


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