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Veröffentlicht am 1. Februar 2026

Konvention der Vereinten Nationen gegen Korruption

Die UN-Konvention gegen Korruption bietet der Schweiz die Möglichkeit, sich auf universeller Ebene für die Eindämmung der Korruption – und damit insbesondere auch für die Beseitigung von Entwicklungshemmnissen – einzusetzen.

Die Schweiz setzt sich aktiv für eine weltweite Bekämpfung von korrupten Praktiken ein. In diesem Zusammenhang hat sie am 24. September 2009 das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (United Nations Convention against Corruption, UNCAC) ratifiziert, das einzige globale Abkommen zur Korruptionsbekämpfung mit 191 Vertragsparteien.

Inhalt

Die UNCAC enthält Implementierungspflichten für die Vertragsstaaten in folgenden Bereichen:

  • Vorbeugende Massnahmen
  • Kriminalisierung und Strafverfolgung
  • Internationale Zusammenarbeit
  • Wiedererlangung von Vermögenswerten (Asset recovery)
  • Technische Hilfe und Informationsaustausch

Überprüfungsmechanismus

Die Umsetzung der Vertragspflichten durch die einzelnen Mitgliedstaaten wird im Rahmen eines im Jahre 2009 geschaffenen Überprüfungsmechanismus (Peer Review Mechanism) evaluiert. Dieser sieht fünfjährige Zyklen vor, in denen jeweils zwei thematische Kapitel der Konvention überprüft werden. Zwei zufällig ausgeloste Vertragsstaaten sind dabei mit der Überprüfung eines weiteren Vertragsstaats befasst.

Grundlage der Evaluierung bilden in erster Linie Selbsteinschätzungen (Self-Assessment Checklists), die im direkten Dialog mit den Prüfenden ergänzt, vertieft und auch korrigiert werden können. Die Entwürfe der daraus resultierenden Länderberichte werden mit den geprüften Ländern bereinigt. Eine Zusammenfassung (Executive Summary) der finalen Länderberichte wird in jedem Fall veröffentlicht. Die Publizierung aller anderen Dokumente erfolgt freiwillig.

Zur Begleitung und Verbesserung der Länderprüfungen wurde eine Implementation Review Group (IRG) etabliert, die den Vertragsstaaten als Forum für den Austausch von Erfahrungen und die Auswertung der Länderberichte dient.

Anlässlich der elften Vertragsstaatenkonferenz der UNCAC vom 15.–19. Dezember 2025 in Doha (Katar) verabschiedeten die Vertragsparteien eine Resolution zur nächsten Phase des Überprüfungsmechanismus, mit einem stärkeren Fokus auf die Umsetzung und den Follow-up der im Rahmen der Länderprüfungen formulierten Empfehlungen.

Länderexamen der Schweiz

Die Schweiz wurde im ersten Überprüfungszyklus durch Algerien und Finnland auf die Einhaltung der Kapitel III (Kriminalisierung und Strafverfolgung) und Kapitel IV (Internationale Zusammenarbeit) überprüft.

Der zweite Überprüfungszyklus betrifft die Kapitel II (Vorbeugende Massnahmen) und V (Wiedererlangung von Vermögenswerten). Die entsprechende Prüfung der Schweiz durch Bangladesch und Schweden wurde Anfang 2025 abgeschlossen.

Die Abteilung Wohlstand und Nachhaltigkeit AWN des EDA koordiniert für die Schweiz den UNCAC-Überprüfungsprozess. Die Kontaktperson (Focal Point) auf Schweizer Seite ist der Sekretär der Interdepartementalen Arbeitsgruppe Korruptionsbekämpfung (IDAG Korruptionsbekämpfung), Herr Urs A. Tschanz.

Die Schweiz bekennt sich zur Transparenz. Sie macht im Rahmen der UNCAC sämtliche Dokumente öffentlich und zählt zu den wenigen Ländern, die das Transparenzversprechen (Transparency Pledge) der NGO-Schirmorganisation UNCAC Coalition vollständig erfüllen. Die Fragebögen zur Selbstevaluation, die Länderberichte sowie die Zusammenfassungen bezüglich der beiden ersten Überprüfungszyklen finden sich auf dem UNCAC-Länderprofil der Schweiz.

Zudem hat die IDAG Korruptionsbekämpfung am 10. September 2025 ein Atelier durchgeführt, an dem, im Sinne des Transparency Pledge, die im zweiten UNCAC-Überprüfungszyklus an die Schweiz gerichteten Empfehlungen vertieft diskutiert wurden. An der Veranstaltung wirkten insbesondere auch Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft aktiv mit, darunter das Basel Institute on Governance, Public Eye und Transparency International Schweiz.

Kontakt

Sektion Wirtschaft
Staatssekretariat STS-EDA
Abteilung Wohlstand und Nachhaltigkeit
Bundesgasse 28
3003 Bern