Die Schweiz erneuert ihre finanzielle Unterstützung für UNICEF

Medienmitteilung, 21.06.2017

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Juni 2017 beschlossen, den allgemeinen Beitrag der Schweiz von 22 Millionen Franken an UNICEF für das Jahr 2017 zu erneuern. UNICEF spielt bei der Förderung der Rechte des Kindes eine massgebende Rolle. Das Hilfswerk setzt sich insbesondere für den Schutz von Kindern in Konfliktsituationen ein und leistet einen wichtigen Beitrag zur Senkung der Kindersterblichkeit.

Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) erfüllt einen entwicklungsspezifischen und humanitären Auftrag und spielt bei der Förderung und beim Schutz der Rechte des Kindes eine entscheidende Rolle. Seine Arbeit basiert in erster Linie auf der Internationalen Konvention über die Rechte des Kindes und deren drei Fakultativ-Protokollen, welche die Schweiz ratifiziert hat. Die Programme und Aktivitäten des Hilfswerks haben zum Ziel, dass alle Kinder ihr Recht auf ein Leben in Würde, auf Schutz vor Missbrauch, Gewalt und Ausbeutung wahrnehmen und an Entscheidungen, die sie betreffen, teilhaben können. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei den ärmsten, den am stärksten benachteiligten und ausgegrenzten Kindern.

UNICEF feierte im Dezember 2016 das 70-jährige Bestehen. Das Hilfswerk hat seit seiner Gründung viel erreicht. Dank der rückläufigen Kindersterblichkeit vor dem fünften Lebensjahr wurden seit 2000 zusätzliche 48 Millionen Kinder älter als fünf Jahre. Ausserdem trug UNICEF dazu bei, dass in 43 Ländern Notfalleinrichtungen in den Bereichen Geburtshilfe und Neugeborene an jedem Tag rund um die Uhr einwandfrei funktionieren. Über 7,5 Millionen Kinder, die unter prekären humanitären Bedingungen leben, erhielten 2015 schulischen oder ausserschulischen Unterricht. Neben diesen Erfolgen bestehen weiterhin zahlreiche Probleme. So leben 535 Millionen Kinder in Ländern, die von Konflikten oder Katastrophen betroffen sind, was die Notwendigkeit von UNICEF belegt.

Die Aufgabengebiete von UNICEF entsprechen vollständig den Anliegen und Prioritäten der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit, wie sie in der Botschaft über die internationale Zusammenarbeit der Schweiz 2017–2020 zum Ausdruck gebracht werden. UNICEF ist ausserdem ein wichtiger Partner der Schweiz bei der Umsetzung der Agenda 2030 und der Ziele für nachhaltige Entwicklung, namentlich jener zur Beseitigung der extremen Armut, zu Gesundheit, hochwertiger Bildung, Geschlechtergleichstellung sowie sauberem Wasser und Sanitäreinrichtungen. Die Schweiz und UNICEF arbeiten bei Themen im Zusammenhang mit schädlichen gesellschaftlichen und kulturellen Praktiken (z. B. weibliche Genitalverstümmelung) zusammen, auch mit der Unterstützung der Universität Zürich oder im Rahmen der Globalen Partnerschaft, um die Gewalt gegen Kinder zu beenden.

Gemäss seinem heutigen Beschluss gewährt der Bundesrat UNICEF einen jährlichen Beitrag von 22 Millionen Franken für das Jahr 2017. Dieser Überbrückungsbeitrag dient der Abstimmung des nächsten Beitrags der Schweiz auf den strategischen Planungszyklus 2018–2021 von UNICEF.


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