Mit Beschluss vom 9. Dezember 2011 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), eine Änderung des Bundesgesetzes vom 24. März 2000 über die Bearbeitung von Personendaten im EDA vorzubereiten, damit das EDA die für die Bereitstellung seiner Auslanddienstleistungen erforderlichen Personendaten von Auslandschweizerinnen und -schweizern sowie von Schweizerinnen und Schweizern, die sich im Ausland aufhalten (konsularische Dienstleistungen, konsularischer Schutz), bearbeiten kann.
Im Zuge der Diskussionen vor und nach dem Entscheid des Bundesrates vom 9. Dezember 2011 stellte sich heraus, dass eine Totalrevision des Gesetzes erforderlich ist, um sicherzustellen, dass das EDA die für die Ausübung seiner Aufgaben erforderlichen Daten bearbeiten kann.
Der vorliegende Vorentwurf des Bundesgesetzes stellt folglich eine Totalrevision des heute gültigen Textes dar und setzt den Auftrag des Bundesrates um. Mit dem neuen Text wird nicht ein Wandel bei den Tätigkeiten des EDA bezweckt. Ziel ist es vielmehr, über ein modernes Rechtsinstrument zu verfügen, das es erlaubt, die technologischen Entwicklungen zu berücksichtigen und soweit möglich die in Zukunft erforderlichen Gesetzesänderungen zu vereinfachen.
Vorentwurf des Bundesgesetzes über die Bearbeitung von Personendaten im EDA (VE-BPDG-EDA)(pdf, 72kb)
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Herausgeber:
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
Der Bundesrat