Grundlagen und Grundsätze für Forschung

Das übergeordnete Ziel der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz ist die Förderung einer nachhaltigen globalen Entwicklung und einer Welt ohne Armut. Forschung, die mit Mitteln der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit finanziert wird, muss sich an diesen langfristigen Zielen und Prioritäten orientieren, die in der Strategie der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz festgelegt sind. 

Gesetzliche Grundlagen für Forschung

Die Förderung der wissenschaftlichen Forschung im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit stützt sich auf das Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe sowie auf die entsprechende Verordnung. Das Osthilfegesetz liefert die gesetzliche Grundlage für Forschung im Rahmen der Ostzusammenarbeit. 

Grundsätze für Forschung im Bereich der internationalen Zusammenarbeit

  • Die Forschung ist ausgerichtet auf die langfristigen strategischen Ziele der DEZA.
  • Förderungswürdig ist anwendungsorientierte und auf die Lösung von Problemen fokussierte Forschung.
  • Die Kommunikation, Verbreitung und Anwendung der Forschungsergebnisse haben einen hohen Stellenwert.
  • Forschungszusammenarbeit ist partnerschaftlich ausgerichtet. Die elf Prinzipien der Kommission für Forschungspartnerschaften mit Entwicklungsländern KFPE dienen als Referenzrahmen.
  • Priorisiert werden Projekte, die sich sowohl durch wissenschaftliche Qualität als auch durch Entwicklungsrelevanz auszeichnen.
  • Die Forschungsfreiheit in Bezug auf Forschungsfragen und Methodenwahl wird respektiert.
  • Bei der Vergabe von Fördermitteln und der Auswahl der strategischen Forschungspartner gilt das Wettbewerbsprinzip.
  • Erzeugnisse der Forschung, die mit Mitteln der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit (APD) unterstützt werden, unterliegen soweit möglich dem «Open Access»-Prinzip.
  • Die DEZA arbeitet, soweit zweckmässig und möglich, mit anderen Gebern zusammen und koordiniert ihre Forschungsförderung auf nationaler und internationaler Ebene.