Diskriminierung bekämpfen und Geschlechtergleichstellung fördern
Die Schweiz verfolgt einen kontextspezifischen, rechtsbasierten Ansatz sowie einen Menschenrechtsansatz ohne Diskriminierung, auch gegenüber Frauen und Mädchen. Konflikte und Fragilität haben eine ausgeprägte Genderdimension, weil die Rollen, Bedürfnisse und Verletzlichkeiten von Frauen und Männern unterschiedlich sind. Einerseits sind Frauen und Mädchen in Konfliktsituationen besonders von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen. Andererseits bieten sich den Frauen in Konflikten auch Chancen für eine stärkere Teilhabe, indem sie als wichtige Akteurinnen bei der nationalen und lokalen Gouvernanz, der Konflikttransformation und der Friedenskonsolidierung mitwirken. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig zu verstehen, welchen Einfluss Konflikte auf Genderfragen, die Rollenverteilung, den Zugang zu Ressourcen sowie die wirtschaftliche und politische Teilhabe von Frauen haben. Gleichzeitig macht sich die Schweiz für die Wahrnehmung der Rechte bezüglich sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität stark. Alle Aktivitäten der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit werden einer genderbasierten Relevanzprüfung unterzogen.
Darüber hinaus beteiligt sich die Schweiz aktiv an den führenden internationalen Mechanismen der Kommission für die Rechtsstellung der Frau (CSW) und des Ausschusses für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW). Der CEDAW hat eine Allgemeine Empfehlung Nr. 30 zu Frauen in der Konfliktprävention, in Konflikt- und Postkonfliktsituationen veröffentlicht. In dieser Empfehlung verankert der Ausschuss die Verantwortung der Mitgliedstaaten, die Rechte der Frau in konfliktbetroffenen Kontexten zu wahren. Die Schweiz engagiert sich schliesslich für die Umsetzung der Resolution 1325 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zum Themenbereich «Frauen, Frieden und Sicherheit». In diesem Zusammenhang hat sie einen Nationalen Aktionsplan (NAP) verabschiedet.