Bewaffnete Konflikte und Naturkatastrophen setzen die betroffenen Personen Risiken in Form von körperlicher oder psychischer Gewalt aus. Sind von Seiten der Behörden der betroffenen Länder keine konkreten Massnahmen für solche Fälle vorgesehen, ist die Integrität dieser Personen gefährdet. Die Rekrutierung von Kindersoldaten, Zwangsumsiedlungen und sexuelle Gewalt sind nach wie vor aktuelle Themen. Sie stehen im Zentrum des Engagements der Humanitären Hilfe der DEZA.
Schutz der Bevölkerung
Der Schutz der Bevölkerung ist ein Schwerpunktthema der Humanitären Hilfe der DEZA. Sie engagiert sich für den Schutz von Personen, die von bewaffnete Konflikten oder Naturkatastrophen betroffen sind. Dabei setzt sie verschiedene Instrumente ein. Die Schweiz unterstützt ihre Partnerorganisationen, die im Bereich Schutz aktiv sind, entweder durch finanzielle Beiträge oder die Entsendung von Expertinnen und Experten des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe (SKH). Die Humanitäre Hilfe beteiligt sich auch am humanitären und politischen Dialog, der mit den betroffenen Regierungen und/oder den lokalen und internationalen Partnern geführt wird.
Fokus der DEZA
Die Schutzproblematik spielt eine zentrale Rolle bei Projekten, die von der Humanitären Hilfe der DEZA durchgeführt oder unterstützt werden. Bei den Einsätzen wird auf die spezifischen Schutzbedürfnisse der besonders verletzlichen Personen Rücksicht genommen.
Eine in der Schweiz und im Ausland koordinierte Aktion
Die DEZA stimmt ihre Aktivitäten im Bereich Schutz mit anderen Stellen des EDA und des Bundes ab, namentlich mit der Abteilung Frieden und Menschenrechte und der Abteilung I der Direktion für Völkerrecht . Auch international wird das Engagement abgestimmt, sei es über die DEZA-Büros im Ausland oder im multilateralen Bereich über die Schweizer Missionen in Genf und New York.
Die Humanitäre Hilfe der DEZA ist massgeblich an der Umsetzung der Strategie der Schweiz zum Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten beteiligt, die vom Bundesrat verabschiedet wurde.
Hintergrund
Der Schutz umfasst alle Aktivitäten, die darauf abzielen, die Einhaltung der Rechte des Einzelnen gemäss dem einschlägigen Völkerrecht zu garantieren. Die wichtigsten Instrumente dazu sind die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle, das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Aufgrund dieser Rechtsinstrumente ist die Schutzthematik in allen humanitären Aktivitäten ein zentrales Anliegen und hat für die Humanitäre Hilfe der DEZA eine so grosse Bedeutung.
Obwohl sich die Schweiz und die internationale Gemeinschaft seit mehreren Jahren für einen wirksameren Schutz der Opfer von bewaffneten Konflikten und Naturkatastrophen einsetzen, ist der Bedarf an Hilfe in diesem Bereich nach wie vor enorm. Heute werden immer noch Millionen von unschuldigen Menschen in ihrer Würde oder in ihrer körperlichen Integrität verletzt, weil ihre Rechte in Krisensituationen infrage gestellt oder gänzlich missachtet werden. Sie werden zwangsumgesiedelt, erleiden sexuelle Gewalt oder werden getötet.
Zuständig für ihren Schutz sind in erster Linie die Behörden der betroffenen Länder oder die Kräfte, die das fragliche Gebiet kontrollieren. Wenn diese jedoch nicht fähig oder nicht bereit sind, genügend Schutz zu bieten, muss die humanitäre Hilfe so schnell wie möglich und ungehindert Hilfe leisten können. Wenn die Arbeit der humanitären Akteure behindert oder gar verhindert wird, was häufig der Fall ist, wird den Opfern die Hilfe und der Schutz, die ihnen völkerrechtlich zustehen, verwehrt.