In Mogadischu wird bei einer Abschlussfeier für Medizinstudierende eine Bombe gezündet. In Syrien werden regelmässig Spitäler angegriffen. In Pakistan werden Polio-Impfteams attackiert. In der Zentralafrikanischen Republik werden Gesundheitsstationen geplündert…
Angriffe gegen Gesundheitspersonal und gegen medizinische Einrichtungen haben in bewaffneten Konflikten leider zugenommen. Ihre Folgen sind für die Akteure im Gesundheitsbereich oft tragisch: Während sie versuchen, Leben zu retten, werden sie selber verletzt oder gar getötet. Solche Angriffe haben auch unabsehbare langfristige Auswirkungen auf die Gesundheit von Tausenden von Menschen in ganzen Landesteilen und auf den Zugang zu medizinischer Grundversorgung.
Vor 150 Jahren wurde die erste Genfer Konvention unterzeichnet. Ihr Ziel bestand genau darin, das Gesundheitspersonal, die Ambulanzen und die Spitäler bei Konflikten zu schützen. Im Sommer 1864 hatte der Bundesrat elf Regierungen europäischer Staaten zu einem internationalen Kongress eingeladen. Der Anstoss dazu kam von Henry Dunant und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, das ein Jahr zuvor gegründet worden war. Diese internationale Konferenz führte am 22.August 1864 zur Annahme des «Genfer Abkommens zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde».
Diese allererste Genfer Konvention ist das Fundament des humanitären Völkerrechts und gilt – zusammen mit der Gründung des IKRK ein Jahr zuvor – als Geburtsstunde der humanitären Tradition der Schweiz. Diese erste Genfer Konvention legt zwingend fest, dass verwundete und kranke Mitglieder der bewaffneten Streitkräfte ungeachtet ihrer Nationalität verschont und geschützt werden sollen.Zum Schutz des Gesundheitspersonals sieht die Konvention zudem die Einführung eines Schutz- und Erkennungszeichens vor. Dieses Emblem besteht in Anlehnung an die Schweizerfahne aus einem roten Kreuz auf weissem Grund.
Am heutigen 8.Mai feiern wir den Welttag des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds. Das Datum stimmt mit dem Geburtstag von Henry Dunant, dem Gründer des Roten Kreuzes, überein. Henry Dunant hatte vorgeschlagen, zur Förderung der Rotkreuz-Arbeit in jedem Land eine nationale Gesellschaft zu gründen. 150 Jahre nach der Unterzeichnung der ersten Genfer Konvention, zählt die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung 189nationale Gesellschaften, die es sich wie das Schweizerische Rote Kreuz zur Aufgabe gemacht haben, den Schwächsten auf der Welt zu helfen. Sie erfüllen Ihren Auftrag gestützt auf die folgenden sieben Grundsätze: Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität.
Die nationalen Gesellschaften engagieren sich an vorderster Front, um den Opfern von Konflikten zu Hilfe zu kommen. Häufig zählen aber gerade sie zu den ersten Opfern der Angriffe gegen medizinische Missionen. So zum Beispiel in Syrien: Seit Beginn des Konflikts sind über dreissig Angestellte und ehrenamtliche Helferinnen und Helfer des syrischen Roten Halbmonds bei humanitären Hilfseinsätzen ums Leben gekommen. Trotz des vor 150 Jahren vereinbarten Schutzes werden die Neutralität oder gar die Erbringung der medizinischen Nothilfe immer häufiger in Frage gestellt.
Diese besorgniserregende Entwicklung stellt eine der wichtigsten Herausforderungen dar, mit denen die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und ihre nationalen Gesellschaften, die Internationale Föderation und natürlich das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) konfrontiert sind. Die Staaten stehen in der Pflicht, denn sie tragen die Hauptverantwortung dafür, dass die Schutzbestimmungen für das medizinische Personal eingehalten und die Angreifer verfolgt und zur Rechenschaft gezogen werden.
Um die Einhaltung und die Anwendung dieser Regeln des humanitären Völkerrechts im Feld zu fördern und den Kampf gegen die Straflosigkeit zu verstärken, hat die Schweiz vor Kurzem zusammen mit dem IKRK eine diplomatische Initiative lanciert. Sie ermöglicht auf Länderebene die Definition konkreter Mittel, die dazu beitragen können, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts besser zu gewährleisten und den internationalen Dialog auf diesem Gebiet zu intensivieren. Die Initiative beruht auf der Strategie der Schweiz zum Schutz der Zivilbevölkerung, die unter anderem einen besseren Zugang der humanitären Akteure zu den Konfliktopfern zum Ziel hat.
Wichtig ist, dass dieses Thema unter den Staaten diskutiert und stärker ins Bewusstsein der Weltgemeinschaft gerückt wird. Dieses Ziel verfolgt auch die weltweite Kampagne der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung «Schluss mit der Gewalt gegen Gesundheitsdienste», die staatliche Akteure und bewaffnete Kämpfer auf ihre Verpflichtungen aufmerksam machen will.
Der Bund und das Schweizerische Rote Kreuz haben ihrerseits eine langjährige Partnerschaft aufgebaut, um die schweizerischen Akteure für die Verpflichtungen im Rahmen des humanitären Völkerrechts zu sensibilisieren.
Am heutigen 8. Mai, dem Welttag des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds, gedenken wir gemeinsam der Akteure im Gesundheitsbereich, die bewaffneten Konflikten zum Opfer gefallen sind, und rufen dazu auf, das humanitäre Völkerrecht stärker ins Bewusstsein zu rufen und im Feld wirksamer einzuhalten. Wie die internationale Kampagne zum Schutz der Gesundheitsdienste besagt: «Es geht um Leben und Tod», es geht aber auch um die Würde des Menschen.