Medienmitteilung, 20.12.2017

An seiner Sitzung vom 20. Dezember 2017 hat der Bundesrat beschlossen, die vorsorgliche Sperrung der Vermögenswerte der gestürzten Präsidenten Ben Ali (Tunesien) und Janukowitsch (Ukraine) und ihres engsten Umfelds um ein Jahr zu verlängern. Mit diesem Entscheid soll die justizielle Zusammenarbeit mit den beiden Staaten unterstützt werden. Angesichts der kürzlich eingestellten Rechtshilfeverfahren zwischen der Schweiz und Ägypten hat der Bundesrat beschlossen, die Sperrung der ägyptischen Vermögenswerte mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

Anfang 2011 hatte der Bundesrat rasch auf die Aufstände in der arabischen Welt reagiert und die vorsorgliche Sperrung der Vermögenswerte der gestürzten Präsidenten Ben Ali und Mubarak sowie von politisch exponierten Personen aus deren Umfeld angeordnet. Im Februar 2014 verhängte er zudem im Fall der Ukrainekrise eine ähnliche Vermögenssperre.

Das Bundesgesetz über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte (SRVG), das am 1. Juli 2016 in Kraft trat, regelt die Dauer der Sperrung und die Bedingungen für deren Verlängerung um jeweils ein Jahr. Eine Verlängerung ist möglich, wenn die Rechtshilfezusammenarbeit Früchte trägt.

Die vom Bundesrat am 9. Dezember 2016 für ein Jahr beschlossene Verlängerung der Sperrung der tunesischen und ukrainischen Vermögenswerte (CHF 56 Mio. bzw. CHF 70 Mio.) endet im Januar bzw. im Februar 2018. Seit deren Inkrafttreten vor einigen Jahren wurden mehrere Verfahren gegen die wichtigsten Protagonisten eingeleitet, und die Behörden dieser Länder machten Fortschritte bei der Bearbeitung der Fälle auf gerichtlicher Ebene. Um feststellen zu können, ob die gesperrten Vermögenswerte unrechtmässiger Herkunft sind, braucht es jedoch entsprechende Entscheide. Gütliche Einigungen, die von den Justizbehörden dieser Länder bestätigt wurden, können eine alternative Lösung sein. Da die mit der vorsorglichen Sperrung angestrebten Ziele noch nicht vollumfänglich erreicht wurden und die gesetzlichen Bedingungen für eine Verlängerung erfüllt sind, ist eine Aufrechterhaltung der Sperrung sinnvoll. Dank der Verlängerung um ein Jahr sollen in den noch offenen Verfahren konkrete Fortschritte erzielt werden, was die Aussichten im Hinblick auf allfällige Vermögensrückführungen verbessert.

Im Fall Ägyptens wurden 2011 rund 700 Millionen US-Dollar blockiert. Die Massnahme hat präventiven Charakter. Die Tatsache, dass eine Person in der Liste der Sperrverordnung aufgeführt ist, bedeutet noch nicht, dass sie zwingend Vermögenswerte in der Schweiz besitzt. Dies war jedoch nicht der Fall beim früheren Präsidenten Hosni Mubarak.

Seit 2011 gingen die gesperrten Vermögenswerte aufgrund der von den ägyptischen Behörden beantragten Namensstreichungen kontinuierlich auf rund CHF 430 Millionen zurück, da die Behörden in Ägypten Versöhnungsvereinbarungen abgeschlossen haben. Diese Vereinbarungen sowie mehrere Freisprüche und Einstellungsentscheide führten zur Einstellung der Strafverfahren durch die ägyptische Justiz in den bedeutendsten Fällen, die möglicherweise mit den in der Schweiz blockierten Vermögenswerten in Verbindung stehen.

Unter diesen Umständen und aufgrund fehlender materieller Ergebnisse  stellten die schweizerischen Justizbehörden Ende August 2017 die Rechtshilfeverfahren ein, die einen möglichen Zusammenhang mit den in der Schweiz gesperrten Vermögenswerten haben. Die Zusammenarbeit in diesen sieben Jahren seit der 2011 verhängten Sperrung zwischen den beiden Ländern brachte trotz der gemeinsamen Anstrengungen nicht die erhofften Ergebnisse. Durch die Einstellung der Rechtshilfeverfahren wird eine Rückerstattung dieser Vermögenswerte im Rahmen der Rechtshilfe sehr unwahrscheinlich. Die Sperrung ägyptischer Vermögenswerte aufgrund des SRVG hat folglich ihren Zweck gemäss Gesetz und Rechtsprechung verloren. Der Bundesrat hat davon Kenntnis genommen und die sofortige Aufhebung der Vermögenssperre angeordnet. Diese Massnahme hat jedoch keine Freigabe der Vermögenswerte (rund CHF 430 Mio.) zur Folge. Sie bleiben im Rahmen der Strafuntersuchungen, welche die Bundesanwaltschaft zur Ermittlung ihrer rechtmässigen oder unrechtmässigen Herkunft in der Schweiz führt, beschlagnahmt. 


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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