Verordnungen über die Sperrung von Vermögenswerten ausländischer politisch exponierter Personen und ihnen nahestehenden Personen stützen sich seit dem 1. Juli 2016 auf das Bundesgesetz über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen (SRVG).
Bundesgesetz über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen
Durch die Sperrung von Vermögenswerten unterstützt die Schweiz die Gerichtsbehörden der betroffenen Staaten, im Rahmen ihrer strafrechtlichen Ermittlungen ein Rechtshilfegesuch an die Schweiz zu richten. Es obliegt den zuständigen Gerichtsbehörden des betroffenen Staates, die notwendigen Strafverfahren einzuleiten und die unrechtmässige Herkunft der Vermögenswerte nachzuweisen.
Nach gewalttätigen Massenunruhen und dem Sturz amtierender Machthaber liess der Bundesrat die Vermögenswerte der früheren Präsidenten Ben Ali (Tunesien-Verordnung), Mubarak (Ägypten-Verordnung) und Janukowitsch (Ukraine-Verordnung) sowie Personen aus deren Umfeld vorsorglich sperren. Eine mögliche Verlängerung der Vermögenssperren wird auf jährlicher Basis beurteilt.
An seiner Sitzung vom 10. Dezember 2021 hat der Bundesrat beschlossen, die vorsorgliche Sperrung im Zusammenhang mit der Ukraine um ein weiteres Jahr, bis zum 27. Februar 2023, zu verlängern.
Verordnung über die Sperrung von Vermögenswerten im Zusammenhang mit der Ukraine, Ukraine-Verordnung
Die Sperrungsverordnung im Zusammenhang mit Tunesien lief am 18. Januar 2021 aus, da sie ihre gesetzliche Höchstdauer von zehn Jahren erreicht hat.
In Ägypten haben Versöhnungsvereinbarungen sowie Freisprüche und Einstellungsentscheide rechtskräftige Verurteilungen der wichtigsten Protagonisten wegen Korruptionsvorwürfen weitestgehend verhindert. Auch die schweizerischen Justizbehörden stellten Ende August 2017 aufgrund fehlender materieller Ergebnisse die Rechtshilfeverfahren ein, welche einen möglichen Zusammenhang mit dem in der Schweiz gesperrten Vermögen haben. Da die Sperrung ägyptischer Vermögenswerte auf der Basis des SRVG ihren Zweck verloren hat, wurde sie durch den Beschluss des Bundesrates vom 20. Dezember 2017 aufgehoben.