Privilegien und Immunitäten

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Letzte Aktualisierung 17.07.2023

  • Immunitäten können aus dem Völkergewohnheitsrecht oder aus internationalen Verträgen (bilateral oder multilateral) abgeleitet werden.

  • Die Staatenimmunität ist ein Begriff des Völkerrechts, wonach ein Staat nicht der Gerichtsbarkeit eines anderen Staates unterworfen werden kann.

  • Die Immunität von Staatenvertreterinnen und -vertretern leitet sich aus dem Völkergewohnheitsrecht, aus internationalen Verträgen und/oder aus dem nationalen Recht ab.

  • Als Subjekte, die aus dem Willen der Staaten hervorgehen, geniessen internationale Organisationen Immunität.

  • Ziele und Geltungsbereich des Gaststaatgesetzes und seiner Verordnungen

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