Bern, Medienmitteilung, 13.03.2009

Der Bundesrat hat heute Freitag beschlossen, dass die Schweiz den OECD-Standard bei der Amtshilfe in Steuersachen gemäss Art. 26 des OECD-Musterabkommens übernehmen will. Das erlaubt, den Informationsaustausch im Einzelfall auf konkrete und begründete Anfrage mit anderen Ländern auszubauen. Der Bundesrat hat entschieden, den entsprechenden Vorbehalt zum OECD-Musterabkommen zurückzuziehen und Verhandlungen zur Revision von Doppelbesteuerungsabkommen aufzunehmen. Das Bankgeheimnis bleibt bestehen.

Durch die Übernahme des OECD-Standards bei der Amtshilfe in Steuersachen gemäss Art. 26 des OECD-Musterabkommens, ändert sich für in der Schweiz ansässige Steuerpflichtige nichts. Die Zugriffsmöglichkeiten der schweizerischen Steuerbehörden auf Bankdaten werden im internen Recht mit diesem Entscheid nicht geändert.

Der Bundesrat anerkennt, dass der Wunsch nach einem angemessenen Schutz der Privatsphäre des Bürgers in der Schweizer Bevölkerung nach wie vor tief verankert ist. Er hält deshalb am Bankgeheimnis fest und lehnt einen automatischen Informationsaustausch entschieden ab. Die Privatsphäre der Kunden wird weiterhin vor unberechtigten Einblicken in die Vermögensverhältnisse geschützt.

Das Bankgeheimnis schützt jedoch keine Steuerdelikte. Im Zuge der Globalisierung der Finanzmärkte und insbesondere vor dem Hintergrund der Finanzkrise hat die internationale Zusammenarbeit im Steuerbereich an Bedeutung gewonnen. Der Bundesrat wird die diesbezüglichen Bemühungen weiterhin unterstützen.

Die Umsetzung des heutigen Beschlusses des Bundesrates soll im Rahmen von bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen erfolgen. Der erweiterte Informationsaustausch wird erst mit dem Inkrafttreten dieser neu zu verhandelnden Abkommen Wirkung entfalten. Zudem muss im Verhältnis zur EU eine Anpassung des Zinsbesteuerungsabkommens folgen. Im Weiteren sind für die Schweiz eine Verbesserung des Marktzutritts für grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen und gleich lange Spiesse bei der Informationsbereitschaft und bei der Informationsqualität von zentraler Bedeutung.

Für den Bundesrat sind folgende Elemente für seine künftige Amtshilfepolitik in Steuersachen unverzichtbar:

  • Wahrung des Verfahrensschutzes
  • Begrenzung der Amtshilfe auf den Einzelfall (keine „fishing-expeditions")
  • faire Übergangslösungen
  • Beschränkung auf Steuern, die unter das Abkommen fallen
  • Subsidiaritätsprinzip gemäss OECD-Musterabkommen
  • Bereitschaft zur Beseitigung von Diskriminierungen

Der Bundesrat wird sich auch in Zukunft dafür einsetzen, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Steuerfragen ausschliesslich im Rahmen vertraglich festgelegter Kanäle stattfindet.

Der Bundesrat ist überzeugt, dass der Entscheid, den OECD-Standard bei der Amtshilfe in Steuersachen zu übernehmen, sowohl die Akzeptanz der rechtlichen Rahmenbedingungen des Finanzplatzes Schweiz bei den wichtigsten Partnern des Landes wie auch die Rechtssicherheit für die Kunden der Schweizer Banken erhöht. Dieser Schritt wird zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und der internationalen Bedeutung des Finanzplatzes Schweiz beitragen. Das stärkt auch den Werkplatz und sichert Arbeitsplätze in der Schweiz.

 


Weiterführende Informationen

Video - Pressekonferenz des Bundesrates vom 13.03.2009


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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