Bern, Medienmitteilung, 20.05.2009

Der Bundesrat hat die Botschaft über den Einsatz der Armee zur Unterstützung der Operation NAVFOR Atalanta der Europäischen Union sowie zur Revision des Militärgesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet. Am 22. April 2009 hatte der Bundesrat die Botschaft über den Armeeeinsatz genehmigt und gleichzeitig entschieden, dass eine Vernehmlassung über die geplante Revision des Militärgesetzes stattfindet. Diese wurde inzwischen durchgeführt.

Die verabschiedete Botschaft besteht aus zwei Vorlagen: dem geplanten Einsatz der Armee zur Unterstützung der Operation NAVFOR Atalanta sowie der geplanten Revision des Militärgesetzes. Der Bundesrat hat dem Parlament beide Vorlagen gleichzeitig überwiesen. Das Parlament ist jedoch nicht verpflichtet, diese beiden Vorlagen innerhalb derselben Fristen zu behandeln.

Mit einem Assistenzdienst zur Unterstützung der Operation NAVFOR Atalanta der Europäischen Union soll die Schweiz einen Beitrag zum Schutz der Schiffe des Welternährungsprogramms sowie von Schweizer Schiffen vor Piratenübergriffen leisten. Deshalb hatte der Bundesrat im Grundsatz – und unter Vorbehalt einer Zustimmung der Bundesversammlung – schon am 25. Februar 2009 einen solchen Einsatz der Armee bewilligt.

Die bestehenden rechtlichen Grundlagen für eine Teilnahme der Schweiz an der Operation NAVFOR Atalanta sind ausreichend. Das bestätigte der Bundesrat am 22. April 2009. Um eine flexiblere Rechtsgrundlage für die Beteiligung der Armee an künftigen internationalen Polizeioperationen zu schaffen, beauftragte der Bundesrat das VBS, eine Änderung des Militärgesetzes vorzubereiten und dazu auch eine Vernehmlassung durchzuführen. Das ist inzwischen geschehen. Von den Resultaten dieser Vernehmlassung hat der Bundesrat Kenntnis genommen, sie sind nun der Öffentlichkeit zugänglich.

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Weiterführende Informationen

Resultate der Vernehmlassung zur geplanten Revision des Militärgesetzes


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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