Bern, Medienmitteilung, 05.06.2009

Der Bundesrat hat am 5. Juni 2009 die Botschaft zum Rahmenkredit für den Erweiterungsbeitrag zugunsten von Bulgarien und Rumänien an das Parlament überwiesen. Der Beitrag der Schweiz an den Abbau wirtschaftlicher und sozialer Ungleichheiten beläuft sich auf insgesamt 257 Millionen Franken über fünf Jahre.

Der Bundesrat beantragt bei den eidgenössischen Räten einen Rahmenkredit von 257 Millionen Franken über eine Verpflichtungsperiode von 5 Jahren für den Beitrag der Schweiz zugunsten von Bulgarien und Rumänien zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten Europäischen Union. Davon sind 76 Millionen Franken für Bulgarien und 181 Millionen Franken für Rumänien vorgesehen. Der Rahmenkredit stützt sich auf das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas (BG Ost), das am 26. November 2006 durch das Volk angenommen wurde.

Am 1. Januar 2007 hat die Europäische Union (EU) Bulgarien und Rumänien als neue Mitgliedsländer aufgenommen. Die erfolgreiche Eingliederung Bulgariens und Rumäniens in die EU liegt auch im Interesse der Schweiz. Das Schweizer Engagement ist deshalb nicht nur Ausdruck der Solidarität, sondern fördert auch die wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zu Bulgarien und Rumänien sowie zur EU.

Wie beim derzeit laufenden Erweiterungsbeitrag an die im Jahr 2004 beigetretenen EU-Staaten (EU-10), erfolgt die Umsetzung des Beitrags für Bulgarien und Rumänien autonom durch die Schweiz. Die wichtigsten Vorgaben und Grundsätze wurden zwischen der Europäischen Kommission und dem Rat der Europäischen Union einerseits, und der Schweiz andererseits, in der politischen Absichtserklärung vom 25. Juni 2008 festgelegt. Die Mittel werden zur Finanzierung von Projekten und Programmen in folgenden vier Hauptbereichen eingesetzt: Sicherheit, Stabilität und Unterstützung von Reformen; Umwelt und Infrastruktur; Förderung der Privatwirtschaft sowie menschliche und soziale Entwicklung.

Die Umsetzung des Erweiterungsbeitrags an die EU-10 verläuft planmässig: Bis Ende Mai 2009 haben die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) insgesamt 30 Projekte im Gesamtbetrag von 120.7 Millionen Franken genehmigt, einschliesslich der Fonds für technische Unterstützung und zur Projektvorbereitung. 26 Projekte im Gesamtbetrag von 108.1 Millionen Franken, die provisorisch genehmigt worden sind, befinden sich im Stadium der Detailausarbeitung.

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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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