Bern, Medienmitteilung, 10.03.2010

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) ist äusserst besorgt über den von der israelischen Regierung bewilligten Bau von 1600 zusätzlichen Wohnungen in einer jüdischen Siedlung im besetzten Ost-Jerusalem. Es appelliert an die israelische Regierung, auf diesen Ausbau zu verzichten und sämtliche Siedlungsprojekte im besetzten palästinensischen Gebiet zu stoppen.

Das EDA verfolgt die Ereignisse in Ost-Jerusalem mit Besorgnis und bedauert, dass die israelische Regierung den Bau von 1600 neuen Wohnungen in der jüdischen Siedlung Ramat Shlomo im besetzten Ost-Jerusalem bewilligt hat. Es fordert die israelische Regierung auf, auf diesen Ausbau zu verzichten. Ost-Jerusalem ist integraler Bestandteil des besetzten palästinensischen Gebiets.

Nach Auffassung der Schweiz verstossen die israelischen Siedlungsprojekte im besetzten palästinensischen Gebiet gegen das humanitäre Völkerrecht. Dieses untersagt es einer Besatzungsmacht, einen Teil der Zivilbevölkerung in das besetzte Gebiet umzusiedeln. Die israelischen Siedlungen sind aus der Sicht des Völkerrechts illegal.

Der Beschluss steht im Widerspruch zu der von Israel bekundeten Bereitschaft, an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Er gefährdet die Wiederaufnahme der Friedensverhandlungen unter der Leitung der US-amerikanischen Regierung. Nach Auffassung der Schweiz ist die Weiterführung der israelischen Siedlungstätigkeit nicht vereinbar mit einem echten Friedensprozess zur Erarbeitung einer umfassenden und dauerhaften Lösung für den israelisch-palästinensischen Konflikt. 

Die Schweiz ruft die Parteien dazu auf, zur Beruhigung der Situation beizutragen und von jeglichen Massnahmen abzusehen, die die Spannungen verschärfen könnten. Dies gilt insbesondere für die heiligen Stätten im besetzten palästinensischen Gebiet.


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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