Bern, Medienmitteilung, 05.03.2010

Der Bundesrat hat heute die Botschaft und den Entwurf des Bundesbeschlusses zum Vertrag vom 29.01.2010 zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein zu den Umweltabgaben im Fürstentum gutgeheissen.

Seit den 1920er Jahren bilden die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein  einen gemeinsamen Wirtschafts- und Währungsraum. Aufgrund des Zollvertrags von 1923 kommt nicht nur die schweizerische Zollgesetzgebung, sondern - soweit durch den Zollanschluss bedingt - auch die übrige Bundesgesetzgebung in Liechtenstein zur Anwendung.

Seit 1998 kennt das schweizerische Umweltrecht Lenkungsabgaben, mit denen über finanzielle Anreize oder über den Preis von Produkten umweltgerechtes Verhalten gefördert wird (Lenkungsabgaben auf Stoffe und Produkte, namentlich auf flüchtige organische Verbindungen, auf Heizöl Extraleicht sowie auf Benzin und Dieselöl). 2008 wurde zudem die CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe eingeführt. 

Diese Umweltabgaben sind keine Zölle, sondern haben lenkungspolitischen Charakter. Dennoch sind sich die beiden Nachbarstaaten einig, dass deren Übernahme durch Liechtenstein aufgrund der engen wirtschaftlichen Verflechtung erforderlich ist. Damit können insbesondere Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Mit dem am 29.01.2010 unterzeichneten neuen Vertrag wird dieser hoheitliche Bereich, der bisher im Sinne einer Übergangslösung im Zollvertrag geregelt war, auf eine eigene staatsvertragliche Grundlage gestellt. Gegenstand ist die parallele Erhebung der gleichen Umweltabgaben in beiden Staaten, und zwar durch die Übernahme der entsprechenden schweizerischen Bestimmungen mittels eigener Gesetzgebung des Fürstentums. Die Einzelheiten sind in einer Regierungs-vereinbarung geregelt.

Der Vertrag wird seit dem 01.02.2010 vorläufig angewendet. Er muss vom Parlament genehmigt werden und untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum.

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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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