Medienmitteilung, 27.11.2020

Bundesrat Ignazio Cassis und IKRK-Präsident Peter Maurer haben ein Protokoll zur Änderung des Abkommens unterzeichnet, das seit 1993 den rechtlichen Status des IKRK in der Schweiz regelt. Das IKRK ist der wichtigste Partner des Bundes im humanitären Bereich. Es spielt eine Schlüsselrolle beim Schutz der Opfer von bewaffneten Konflikten und bei der Umsetzung der Genfer Konventionen. Die neuen Bestimmungen stärken die Unabhängigkeit und die Handlungsfähigkeit des IKRK.

Bundesrat Ignazio Cassis, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), und Peter Maurer, Präsident des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK), unterzeichneten das Protokoll am 27. November 2020 anlässlich einer offiziellen Feier in Bern. Bei dieser Gelegenheit würdigte der Bundesrat die vereinbarten Änderungen und die enge Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und dem IKRK, das seinen Sitz in Genf hat. Der Bundesrat hatte das Protokoll an seiner Sitzung vom 18. November 2020 genehmigt. Der Abschluss des Protokolls basiert auf dem Gaststaatgesetz.

Zur Erinnerung: Der Bundesrat und das IKRK haben am 19. März 1993 ein Abkommen zur Regelung der rechtlichen Stellung des Komitees in der Schweiz abgeschlossen (Sitzabkommen). Seither haben beim IKRK insbesondere im Bereich der Digitalisierung der Aktivitäten sowie der Zusammensetzung und des Managements des Personals wichtige Entwicklungen stattgefunden. Das IKRK steht bei seinen Aktivitäten weltweit vor neuen Herausforderungen. Durch die Änderungen des Sitzabkommens sollen die Unabhängigkeit der Organisation und ihre Fähigkeit gestärkt werden, ihren Kernauftrag zugunsten der Opfer bewaffneter Konflikte zu erfüllen.

Das IKRK bearbeitet im Rahmen seines internationalen Mandats äusserst sensible Daten über die Lage in den Regionen, die von bewaffneten Konflikten betroffen sind, sowie über die Situation der Opfer dieser Konflikte.

Mit den neuen Bestimmungen werden die Dokumente, Archive und Mitteilungen des IKRK besser geschützt, im Interesse der Opfer und ihrer Familien, und es wird der ständig wachsenden Bedeutung der Digitalisierung Rechnung getragen.

Aufgrund des Wandels in der Personalstruktur und beim Personalmanagement des IKRK mussten zudem die Bestimmungen im Bereich der sozialen Sicherheit angepasst werden.

Die Änderung des Sitzabkommens bot auch Gelegenheit, bestimmte Formulierungen an neue Gegebenheiten anzupassen, ohne dass dadurch die dem IKRK gewährten Vorrechte und Immunitäten berührt werden. Dies gilt insbesondere für die Bestimmung zur Mehrwertsteuer, bezog sich doch das Abkommen von 1993 noch auf die Warenumsatzsteuer.


Weiterführende Informationen

Die Schweiz und das IKRK bereiten sich auf die Herausforderungen der Digitalisierung vor


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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