Medienmitteilung, 03.06.2020

Die Schweiz setzt sich international gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und deren Trägersystemen ein. Ein Weg, um Misstrauen zwischen den Staaten abzubauen, ist die gegenseitige Information über zivile und militärische Raketenprogramme sowie über bevorstehende Raketenstarts. Dies sieht der Haager Verhaltenskodex gegen die Proliferation ballistischer Raketen (The Hague Code of Conduct against Ballistic Missile Proliferation, HCoC) vor, dessen Vorsitz die Schweiz am 3. Juni 2020 übernommen hat.

Die Verbreitung von ballistischen Raketen, die als Trägersysteme für Massenvernichtungswaffen dienen können, stellt eine Gefahr für die internationale Sicherheit dar. Der HCoC zielt darauf ab, die weitere Verbreitung derartiger Trägersysteme zu verhindern. Der Verhaltenskodex umfasst darüber hinaus Massnahmen, um das Vertrauen zwischen den Staaten zu stärken. So sind die Mitgliedstaaten des HCoC gehalten, jährlich über ihre nationalen ballistischen Raketenprogramme und ihre Weltraumaktivitäten zu informieren und allfällige Raketenstarts  anzukündigen. Damit spielt der Verhaltenskodex eine wichtige Rolle in der Wahrung der internationalen Stabilität und Sicherheit.

Beitrag zu Frieden und Sicherheit

Die Schweiz will während ihres Vorsitzes des HCoC dazu beitragen, dass die festgeschriebenen Verpflichtungen des Kodex durch die Mitgliedstaaten vollständig umgesetzt werden. Ausserdem sollen zu den aktuell 143 Unterzeichnerstaaten weitere Mitglieder gewonnen werden.

Der Haager Verhaltenskodex gegen die Proliferation ballistischer Raketen wurde 2002 von 96 Staaten unterzeichnet. Die Schweiz hat diese politische Übereinkunft, die kein völkerrechtlich verbindliches Dokument ist, damals mitunterzeichnet. Der Vorsitz des HCoC ist Teil des bestehenden Engagements der Schweiz im Bereich der internationalen Sicherheit. Durch ihre Bemühungen für die Abrüstung und Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und deren Trägersystemen leistet die Schweiz einen Beitrag zum Erhalt der internationalen Ordnung sowie zu Frieden und Sicherheit.


Weiterführende Informationen

Abrüstung und Nonproliferation


Adresse für Rückfragen:

Kommunikation EDA
Bundeshaus West
CH-3003 Bern
Tel.: +41 58 462 31 53
E-Mail: kommunikation@eda.admin.ch
Twitter: @EDA_DFAE


Herausgeber:

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten

Letzte Aktualisierung 13.01.2023

Kontakt

Kommunikation EDA

Bundeshaus West
3003 Bern

Telefon (nur für Journalisten):
+41 58 460 55 55

Telefon (für alle anderen Anfragen):
+41 58 462 31 53

Zum Anfang