Medienmitteilung, 24.11.2021

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. November 2021 die Botschaft zur Änderung des Gaststaatgesetzes verabschiedet. Mit der geplanten Änderung soll der besonderen Situation des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz im Bereich der beruflichen Vorsorge Rechnung getragen werden. Die Regelung ist Teil der vom Bundesrat verfolgten Gaststaatpolitik der Schweiz.

An seiner Sitzung vom 24. November 2021 hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Gaststaatgesetzes (GSG) vom 22. Juni 2007 verabschiedet. Der dem Parlament vorgelegte Änderungsentwurf sieht Regelungen für die berufliche Vorsorge vor, die der Situation und den Bedürfnissen des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) angepasst sind. Diese erlauben es, Angestellte des IKRK, die nicht bei der eidgenössischen Alters- und Hinterlassenenversicherung versichert sind, der Gesetzgebung über die berufliche Vorsorge zu unterstellen. Die Ausnahmeregelungen sind durch die Rolle und die Besonderheit dieser Organisation gerechtfertigt, die seit jeher sehr eng mit der Schweiz verbunden ist. Das IKRK ist der wichtigste Partner des Bundes im humanitären Bereich. Es spielt eine Schlüsselrolle beim Schutz der Opfer von bewaffneten Konflikten und bei der Umsetzung der Genfer Konventionen.

Die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens, das zwischen dem 31. März und dem 7. Juli 2021 stattfand, bestätigen die breite Unterstützung des Änderungsentwurfs. Zahlreiche Teilnehmende begrüssten die Gaststaatpolitik der Schweiz und die Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse des IKRK.


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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