Medienmitteilung, 15.04.2021

Die Schweiz hat vom 13. bis 15. April 2021 vor dem UNO-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen ihren Bericht zur Umsetzung des internationalen Übereinkommens präsentiert. Sie unterstreicht damit ihr Engagement zur weltweiten Prävention und Bekämpfung dieses Verbrechens.

Die Präsentation vor dem UNO-Ausschuss fand in virtueller Form statt. Die Schweizer Delegation wurde von Botschafterin Corinne Cicéron Bühler, Direktorin der Direktion für Völkerrecht des EDA, geleitet und setzte sich aus Vertreterinnen und Vertretern mehrerer Ämter des Bundes im EDA und EJPD, der Strafverfolgungsbehörden des Bundes sowie einem Vertreter der Kantone zusammen. Die Schweizer Delegation legte ihre Massnahmen zur Umsetzung des Übereinkommens dar und beantwortete Fragen des Ausschusses. So wurde beispielsweise das Verschwindenlassen im Strafgesetzbuch spezifisch unter Strafe gestellt. Weiter wurde ein Netzwerk von Koordinationsstellen im Bund und in den Kantonen eingerichtet, um bei einem Verdacht auf Verschwindenlassen rasch den Aufenthaltsort der betroffenen Person zu klären. Auf Stufe Bund ist das Bundesamt für Polizei (fedpol) die Anlaufstelle für Angehörige, die das Verschwinden einer Person befürchten. Dabei arbeitet das fedpol eng mit den kantonalen Koordinationsstellen zusammen.

Das UNO-Übereinkommen vom 21. Dezember 2006 will das sogenannte „Verschwindenlassen“ weltweit bekämpfen. Dabei geht es um Freiheitsentzüge, die durch den Staat oder mit dessen Billigung begangen werden. Diese Taten werden häufig verschleiert und sind oft mit der Folterung oder Tötung der betroffenen Person verbunden. Das Verschwindenlassen ist ein Verbrechen, das auf allen fünf Kontinenten stattfindet. Das Übereinkommen verpflichtet die Vertragsstaaten, jedes Verschwindenlassen ungeachtet der Umstände zu verbieten, unter Strafe zu stellen sowie Massnahmen zur Prävention zu ergreifen. Das Übereinkommen wurde von der Schweiz im Dezember 2016 ratifiziert. Es trat am 1. Januar 2017 für die Schweiz in Kraft, zusammen mit den erforderlichen Gesetzesänderungen. Im Jahre 2018 hat die Schweiz einen einmaligen Bericht über die Umsetzung des Übereinkommens an den Ausschuss übermittelt und im Jahre 2019 eine Reihe von Zusatzfragen beantwortet.

Aktuell haben 98 Staaten das Übereinkommen unterzeichnet, 63 Staaten haben es ratifiziert. Mit der Umsetzung des Übereinkommens leistet die Schweiz ihren Beitrag, das Verschwindenlassen weltweit zu verhindern und zu bekämpfen.


Weiterführende Informationen

Bericht der Schweiz zur Umsetzung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen
Webseite des UNO-Ausschusses über das Verschwindenlassen


Adresse für Rückfragen:

Kommunikation EDA
Bundeshaus West
CH-3003 Bern
Tel. Kommunikationsservice: +41 58 462 31 53
Tel. Medienstelle: +41 58 460 55 55
E-Mail: kommunikation@eda.admin.ch
Twitter: @EDA_DFAE


Herausgeber:

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten

Letzte Aktualisierung 13.01.2023

Kontakt

Kommunikation EDA

Bundeshaus West
3003 Bern

Telefon (nur für Journalisten):
+41 58 460 55 55

Telefon (für alle anderen Anfragen):
+41 58 462 31 53

Zum Anfang