Medienmitteilung, 08.07.2021

Aus dem Zentrum für Sport und Menschenrechte, das 2018 aus einem Dialog zwischen verschiedenen Sportakteuren (Regierungen, Sportverbände, internationale Organisationen, Sponsoren, zivilgesellschaftliche Organisationen, Athletenvereinigungen, Rundfunkanstalten) entstanden ist, wird am 8. Juli 2021 ein unabhängiger Verein nach Schweizer Recht mit Sitz in Genf. Das Zentrum will dazu beitragen, die Menschenrechtssituation im Sport zu verbessern, was im Einklang mit den Prioritäten der Menschenrechtsleitlinien des EDA steht.

Als Sitzstaat vieler internationaler Sportverbände und Gründungsmitglied des neuen Vereins engagiert sich die Schweiz in diesem Bereich und unterstützt die verschiedenen beteiligten Parteien. Mit ihrer Mitgliedschaft will sie dazu beitragen, gemeinsam mit allen Akteuren der Sportwelt die dringenden und komplexen Fragen rund um die Menschenrechte im Sport wirksam anzugehen.

Zwar hat der Sport das Potenzial, Menschenrechte, nachhaltige Entwicklung, Solidarität und soziale Inklusion zu fördern, doch dies ist nur möglich, wenn bei der «Good Governance» und den Aktivitäten im Sport die Einhaltung der Menschenrechte im Mittelpunkt steht. Zu diesem Zweck versucht das Zentrum, die Menschenrechtssituation im Sport zu verbessern und Menschenrechtsverletzungen zu verhindern oder bei den Betroffenen für eine Wiedergutmachung zu sorgen, namentlich bei Athletinnen und Athleten, Gemeinschaften, Arbeitskräften, Fans, Medienschaffenden und Freiwilligen.

Das Zentrum arbeitet mit allen Akteuren zusammen, damit an sportlichen Grossveranstaltungen wie den Olympischen Spielen oder den Fussball-Weltmeisterschaften die Menschenrechte aller geachtet werden. Zu diesem Zweck hat es Instrumente für verschiedene Themenbereiche entwickelt, die vom Lebenszyklus grosser Sportereignisse bis hin zu den Rechten von Kindern und Massnahmen gegen Covid-19 reichen. Es organisierte strategische Treffen mit Akteuren, die Rat und Unterstützung suchten, um ihre Menschenrechtsbilanz zu verbessern. Gleichzeitig intervenierte das Zentrum in Fällen, bei denen das Leben und die Sicherheit von Sportlerinnen und Sportlern sowie anderen Personen unmittelbar bedroht waren.

So hat das Zentrum für Sport und Menschenrechte zum Beispiel die FIFA bei ihren Überlegungen zu einer eigenen Menschenrechtspolitik unterstützt. Die FIFA ist der erste Sportverband, der bei Bewerbungsverfahren die Menschenrechtssituation berücksichtigt.

Das Engagement der Schweiz für diese Initiative steht im Einklang mit den Menschenrechtszielen ihrer Aussenpolitischen Strategie 2020–2023 und ihrer Menschenrechtsleitlinien 2021–2024. Eine der Prioritäten dieser Leitlinien sieht ein verstärktes Engagement der Schweiz zur Einhaltung der Menschenrechte im Sport vor. Die Schweiz wird sich in den nächsten Jahren besonders dafür einsetzen, dass bei grossen Sportanlässen und den damit zusammenhängenden wirtschaftlichen Aktivitäten die Menschenrechte eingehalten werden. Sie wird insbesondere die Verbreitung eines von ihr mitentwickelten Instruments für die Austragungsstädte und -länder unterstützen.


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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