Wiederwahl von Hans-Jörg Bannwart in den Unterausschuss zur Verhütung von Folter

Medienmitteilung, 27.10.2016

Die Schweiz begrüsst die Wiederwahl von Hans-Jörg Bannwart, der am Donnerstag, 27. Oktober 2016, für eine zweite Mandatszeit in den Unterausschuss zur Verhütung von Folter (SPT) gewählt wurde.

Hans-Jörg Bannwart ist Richter und verfügt daneben über langjährige Felderfahrung, die er sich im Rahmen seiner Missionen mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz aneignete. Hans-Jörg Bannwart war bereits von 2013 bis 2016 Mitglied im SPT. Seine erfolgreiche Wiederwahl ist Ausdruck der internationalen Anerkennung für seine ausgezeichnete Arbeit, die er während seiner ersten Amtszeit geleistet hat. Seine Kandidatur als unabhängiger Experte wurde vom EDA begleitet. Damit stärkt die Schweiz ihre Präsenz in einem wichtigen internationalen Menschenrechtsgremium.

Die Verhütung von Folter gehört zu den Prioritäten der Schweizer Menschenrechtspolitik. Die Schweiz hat zusammen mit Costa Rica den Anstoss für das Fakultativprotokoll zum UNO-Übereinkommen gegen Folter (OPCAT) gegeben, welches heute 82 Vertragsstaaten zählt. Der SPT ist der zum OPCAT zugehörige internationale Ausschuss, der die Haftbedingungen und die Behandlung inhaftierter Personen in den Vertragsstaaten überwacht. Zudem berät er die Staaten bei der Umsetzung des OPCAT und unterstützt insbesondere die Einrichtung und die Arbeit der nationalen Präventionsmechanismen.


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Letzte Aktualisierung 26.01.2022

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