Mit einem institutionellen Abkommen wird der Intensität der bilateralen Beziehungen der Schweiz zur EU Rechnung getragen. Für den Bundesrat ist der bilaterale Weg das europapolitische Instrument, das es der Schweiz am besten ermöglicht, ihre Interessen gegenüber der EU wahrzunehmen, ihrer mit Abstand wichtigsten Handelspartnerin. Seit Beginn des bilateralen Wegs ist er bereits mehrfach weiterentwickelt und den Erfordernissen der Zeit angepasst worden. Das Volk hat diesen bilateralen Weg sieben Mal in Volksabstimmungen bestätigt. Mit einer Erneuerung und Vereinheitlichung des institutionellen Rahmens lässt er sich für eine weitere Generation sichern. Die Schweizer Verhandlungsdelegation wird vom Direktor der Direktion für europäische Angelegenheiten (DEA) geleitet.
Die institutionellen Fragen betreffen die Abkommen des gegenseitigen Marktzugangs und umfassen vier Punkte: Die Weiterentwicklung des Rechts der Abkommen, die Überwachung und Auslegung der Abkommen sowie die Regelung von Streitigkeiten. Dabei geht es darum, dass in dem durch bilaterale Verträge geschaffenen gemeinsamen Rechtsraum möglichst einheitliche Regeln bestehen, welche ebenso einheitlich angewandt und ausgelegt werden.
Koordination und spätere Abstimmung
Mit den Verhandlungen über ein Abkommen zu den institutionellen Fragen verfolgt der Bundesrat seine Strategie weiter, die aktuellen und künftigen Verhandlungen in verschiedenen europapolitischen Dossiers in ihrer Gesamtheit voranzutreiben und aufeinander abzustimmen, um für die Schweiz das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Sobald die Verhandlungen zu den institutionellen Fragen abgeschlossen werden, wird der Bundesrat das Resultat zur Vernehmlassung an die Aussenpolitischen Kommissionen, die Parteien, die Kantone und die Wirtschafts- und Sozialpartnern geben. Später werden sich Parlament und Volk dazu äussern können.
Weiterführende Informationen
CH-EU: Institutionelle Fragen,Fact Sheet,FAQ’s
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