Gestützt auf einen Briefwechsel vom 21. beziehungsweise 24. Oktober 1919 zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein wahrt die Schweiz seit über hundert Jahren im Ausland die konsularischen und auf Anfrage auch die diplomatischen Interessen des Fürstentums Liechtenstein, sofern dieses über keine eigene Vertretung vor Ort verfügt.
Gestützt auf die neue Vereinbarung wird diese Zusammenarbeit weiter ausgebaut: Das Fürstentum Liechtenstein unterhält heute in Berlin, Bern, Brüssel, Genf, New York, Strassburg, Washington und Wien eine eigene Vertretung. Gemäss der neuen Vereinbarung, welche am 1. Mai 2022 in Kraft treten wird, vertritt die Schweiz Liechtenstein auf dessen Wunsch künftig im konsularischen Bereich auch in den USA, Belgien und Deutschland, wo Liechtenstein keine eigene Konsularabteilung unterhält, sowie in beschränktem Mass auch durch unsere Botschaft in Wien.
Die Wahrung der konsularischen Interessen Liechtensteins fördert die bereits heute ausgezeichneten und engen bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und Liechtenstein und baut diese weiter aus. Der Zusatzaufwand für die konsularische Vertretung Liechtensteins an den vier Standorten wird als gering eingeschätzt. Exakte Zahlen zur genauen Anzahl von im Ausland wohnhaften liechtensteinischen Staatsangehörigen gibt es nicht. Schätzungsweise leben ungefähr 3’500 liechtensteinische Staatsangehörige im Ausland. Die Schweizer Vertretungen im Ausland kümmern sich bereits um rund 780'000 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer.
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Bilaterale Beziehungen Schweiz - Liechtenstein
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