Mit der Einführung der Personenfreizügigkeit gewann die Zuwanderung aus den EU/EFTA-Staaten stark an Bedeutung. In den Jahren 2002-2012 belief sich die Netto-Zuwanderung in die Schweiz auf 63'300 Personen pro Jahr. 38'400 stammten aus EU/EFTA-Staaten, wovon 16'300 auf deutsche und 7'500 auf portugiesische Staatsangehörige entfiel. In den Jahren 1991-2001 hatte der Wanderungssaldo in die Schweiz noch bei 26'400 Personen pro Jahr gelegen. Die Einwanderung erfolgte damals praktisch ausschliesslich aus Ländern ausserhalb des EU/EFTA-Raums.
Im Rahmen des FZA richtete sich die Zuwanderung in die Schweiz stark nach der Arbeitskräftenachfrage der Unternehmen. Am Ende einer mehrjährigen Hochkonjunkturphase erreichte die Netto-Zuwanderung in die Schweiz im Jahr 2008 mit rund 90'000 Personen einen Höchstwert. Mit der Finanzkrise 2009 verringerte sich der Wanderungssaldo vorübergehend deutlich, er nahm mit der Erholung 2010 und 2011 aber bereits wieder zu.
2012 wanderten insgesamt 73'000 Ausländerinnen und Ausländer mehr in die Schweiz ein, als im gleichen Jahr auswanderten. Knapp drei Viertel davon waren Staatsangehörige aus dem EU/EFTA-Raum. In den letzten Jahren gab es eine deutliche Verschiebung nach Herkunftsregionen: Während sich Zuwanderung aus Deutschland gegenüber 2008 stark verringerte, nahm die Zuwanderung aus den südlichen und östlichen EU-Mitgliedstaaten deutlich zu. Die Wirtschaftskrise in Europa hat die Migrationsströme zwischen den Ländern des EU/EFTA-Raums insgesamt massgeblich beeinflusst.
Der Schweizer Arbeitsmarkt erwies sich in den letzten Jahren der starken Zuwanderung als aufnahmefähig. Die Zahl der Erwerbstätigen stieg zwischen 2002 und 2012 um insgesamt 565'000, wobei die eine Hälfte dieses Zuwachses auf Schweizerinnen und Schweizer sowie niedergelassene Ausländer und die andere Hälfte auf Jahres- und Kurzaufenthalter sowie Grenzgänger entfiel. Sowohl Schweizerinnen und Schweizer als auch EU/EFTA-Staatsangehörige vermochten ihre Erwerbstätigenquoten im Zeitraum 2003-2012 leicht zu steigern, während jene von Drittstaatsangehörigen auf tieferem Niveau konstant blieb.
Die Zuwanderer aus dem EU/EFTA-Raum waren mehrheitlich hoch qualifiziert. 53% der Erwerbstätigen, die im Rahmen des FZA zugewandert waren, verfügen über einen tertiären Bildungsabschluss. Bei den Erwerbstätigen in der Schweiz insgesamt liegt dieser Anteil bei 34%. Der EU/EFTA Raum spielte aber auch als Rekrutierungsgebiet für weniger gut qualifizierte Arbeitskräfte eine Rolle, da in Drittstaaten ausschliesslich hoch qualifizierte Arbeitskräfte rekrutiert werden dürfen.
60% des Zuwachses bei den Erwerbstätigen aus EU/EFTA-Staaten entfiel auf die drei Berufshauptgruppen der Führungskräfte, der akademischen Berufe, sowie der Techniker und gleichrangigen Berufe. Auch Schweizerinnen und Schweizer verzeichneten in diesen Berufsgruppen in den letzten zehn Jahren starke Beschäftigungszuwächse.
In einer langfristigen Betrachtung über die Konjunkturzyklen hinweg blieb die Arbeitslosenquote seit den 90er Jahren konstant. Schweizerinnen und Schweizer wiesen über den Zeitraum 2003–2012 permanent die tiefste Arbeitslosenquote aus. Ausländerinnen und Ausländer sind in der Schweiz mit erhöhten Arbeitslosenquoten konfrontiert, wobei Personen aus dem EU/EFTA-Raum deutlich besser im Arbeitsmarkt integriert sind als Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten.
Der Einfluss der Zuwanderung auf die Entwicklung von Beschäftigung und Arbeitslosigkeit in den Jahren 2001-2010 wurde in einer aktuellen Studie detailliert untersucht. Die Forscher der Universitäten Zürich und Lausanne kommen zum Schluss, dass die starke Zuwanderung keine generellen Verdrängungseffekte ausgelöst hat. Geringfügige Verdrängungseffekte haben die Forscher bei höher qualifizierten Arbeitskräften festgestellt. Sie schätzen, dass die durch die Personenfreizügigkeit ausgelöste zusätzliche Zuwanderung die Arbeitslosenquote von Personen, die in der Schweiz geboren wurden, um rund 0.2 Prozentpunkte erhöht hat. Der Effekt beschränkte sich dabei auf hoch qualifizierte Personen.
Die flankierenden Massnahmen (FlaM) bewähren sich grundsätzlich als Instrument, um möglichen negativen Begleiterscheinungen aufgrund des FZA zu begegnen. Insbesondere konnte ein Abgleiten der tiefen Löhne in den letzten Jahren verhindert werden und die FlaM dürften dazu wesentlich beigetragen haben.
Mit der starken Zuwanderung nimmt der Anteil der EU/EFTA-Staatsangehörigen an der Finanzierung der Sozialversicherungen kontinuierlich zu, während der Anteil der schweizerischen Staatsangehörigen rückläufig ist. Die starke Zuwanderung hat die Alterung der Bevölkerung in den letzten Jahren verlangsamt und damit die umlagefinanzierten Sozialversicherungen der ersten Säule (AHV/IV/EO/EL) entlastet. Die Befürchtung, die Personenfreizügigkeit führe zu einer überproportionalen Zunahme ausländischer IV-Leistungsbezüger, hat sich nicht bewahrheitet.
Dateianhänge:
- 9. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU - Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Schweizer Arbeitsmarkt (pdf, 788kb)
- Die Volkswirtschaft - Vermehrte Zuwanderung aus den Ländern Süd- und Osteuropas (pdf, 258kb)
- Die Volkswirtschaft - Verdrängungseffekte auf dem Schweizer Arbeitsmarkt bleiben gering (pdf, 502kb)
- Speaking Notes M.-G. Ineichen-Fleisch (pdf, 35kb)
- Speaking Notes: Peter Gasser (pdf, 101kb)
- Speaking Notes: Daniel Lampart (pdf, 113kb)
- Speaking Notes: Thomas Daum (pdf, 241kb)
- Schlussbericht - Verdrängungseffekte des Freizügigkeitsabkommens Schweiz-EU auf dem Schweizer Arbeitsmarkt (pdf, 1415kb)
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Peter Gasser, Leiter Personenfreizügigkeit und Arbeitsbeziehungen, SECO, Tel. +41 (0)31 322 28 40, peter.gasser@seco.admin.chAntje Baertschi, SECO, Kommunikation, Tel. +41 (0)31 323 52 75, antje.baertschi@seco.admin.ch
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