Bundesrat Schneider-Ammann unterzeichnet Abkommen zur Teilassoziierung der Schweiz an Horizon 2020

Bern, Medienmitteilung, 05.12.2014

Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann hat heute in Brüssel mit EU-Kommissar Carlos Moedas und Stefania Giannini, Vertreterin der italienischen EU-Ratspräsidentschaft, das Abkommen zur Beteiligung der Schweiz an den europäischen Forschungsrahmenprogrammen unterzeichnet. Es regelt bis Ende 2016 die Teilassoziierung der Schweiz an Horizon 2020. Gestützt darauf können Forschende aus der Schweiz an ausgewählten Teilen der Programme vollumfänglich teilnehmen. 2017-2020 sieht das Abkommen eine Vollassoziierung der Schweiz an das ganze Paket vor, sofern eine Lösung im Bereich der Personenfreizügigkeit gefunden werden kann. Bundesrat Schneider-Ammann führte zudem ein bilaterales Gespräch mit EU-Kommissar Moedas zu Forschung und Innovation. Die aktuelle Entwicklung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU kam ebenso zur Sprache.

Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF, wertet die Unterzeichnung des Abkommens als wichtigen Schritt für die Schweiz zur Sicherung der internationalen Forschungszusammenarbeit. Der exzellente Forschungsplatz Schweiz dürfe den Anschluss an den europäischen Forschungsraum nicht verlieren. Ziel bleibe die Vollassoziierung der Schweiz ab 2017, so Bundesrat Schneider-Ammann.

Die Unterzeichnung erfolgte zusammen mit Carlos Moedas, EU-Kommissar für Forschung, Wissenschaft und Innovation, und Stefania Giannini, italienische Ministerin für Bildung, Hochschulen und Forschung und Vertreterin der EU-Ratspräsidentschaft. Der Bundesrat hatte das Abkommen am 22. Oktober 2014 genehmigt. Die Teilassoziierung wird bereits seit dem 15. September 2014 provisorisch angewendet. Sie ermöglicht den Forscherinnen und Forschern aus der Schweiz bis Ende 2016 folgende Teilnahmen:

Am ersten Pfeiler „Excellent Science", kann die Schweiz wie bisher als vollassoziiertes Land teilnehmen. Er umfasst unter anderem die für die Schweiz wichtigen Stipendien des europäischen Forschungsrates sowie die Marie-Curie-Massnahmen zur Förderung der Laufbahnentwicklung und Mobilität der Forschenden. Auch das von der ETH Lausanne koordinierte „Human Brain Project" ist Teil davon.

Ausserdem können Forschende aus der Schweiz als assoziierte und gleichberechtigte Partner am Programmteil „Verbreitung der Exzellenz und Ausweitung der Beteiligung" teilnehmen. Schliesslich stehen den Forschenden aus der Schweiz auch das Forschungsprogramm Euratom und das ITER-Fusionsforschungsprojekt offen.

Als assoziierte Partner werden Forschende aus der Schweiz wieder über Beiträge der EU finanziert. Bei allen übrigen Programmteilen von Horizon 2020 verbleibt die Schweiz jedoch im Status eines Drittstaates: Zwar können sich Forschende aus der Schweiz europäischen Verbundprojekten anschliessen, sie erhalten jedoch für ihren Projektteil keine Finanzierungsbeiträge von der EU. Die Finanzierung des Schweizer Projektteils erfolgt gemäss den vom Bundesrat im Juni 2014 beschlossenen Übergangsmassnahmen direkt durch den Bund. Detaillierte Informationen dazu finden sich unter http://www.h2020.ch/.

Kann bis zum 9. Februar 2017 eine Lösung im Bereich der Personenfreizügigkeit und deren Ausdehnung auf Kroatien gefunden werden, wird das Abkommen ab dem 1. Januar 2017 automatisch auf sämtliche Programmteile von Horizon 2020 ausgedehnt. Andernfalls wird das Abkommen hinfällig und die Schweiz kann ab dem 1. Januar 2017 nur noch als Drittstaat an Horizon 2020 teilnehmen.


Weiterführende Informationen

Horizon 2020


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Forschung und Innovation SBFI
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Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung