Bundesrat heisst Botschaft zur Übernahme der EUROSUR-Verordnung gut

Bern, Medienmitteilung, 28.05.2014

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft zur Übernahme der EU-Verordnung zur Errichtung eines Europäischen Grenzüberwachungssystems (EUROSUR) gutgeheissen. Die Verordnung regelt den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und der EU-Grenzschutz-Agentur FRONTEX und koordiniert die operative Aussengrenzüberwachung der Schengen-Staaten.

Die vorgeschlagene Übernahme der EUROSUR-Verordnung ist in der Vernehmlassung, von deren Ergebnis der Bundesrat heute Kenntnis genommen hat,  von einer überwiegenden Mehrheit positiv aufgenommen worden. Insbesondere die Verbesserung der Koordination der Schengen-Staaten bei der Überwachung der Aussengrenzen zur Prävention der illegalen Migration und zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität wird von einer deutlichen Mehrheit ausdrücklich unterstützt.

Ziel der EUROSUR-Verordnung ist es, die Reaktionsfähigkeit der Grenzüberwachungs-behörden zu verbessern. EUROSUR unterstützt Schengen-Staaten dabei,  sich ein umfassendes Bild über die Lage an den Aussengrenzen zu verschaffen. Die Aufdeckung, Bekämpfung und Prävention von illegaler Migration und grenzüberschreitender Kriminalität wie Menschenhandel und Drogenschmuggel stehen dabei im Vordergrund. EUROSUR leistet zudem einen Beitrag zum Schutz und zur Rettung von migrationswilligen Personen in Not.

Da die Schweiz keine Landes- oder Seeaussengrenze im Sinne der EUROSUR-Verordnung hat, wird sie lediglich Informationen in Form von Lagebildern zur Aussengrenzüberwachung erhalten. Die Schweiz selber wird keine Lagebilder liefern. Der Austausch von personenbezogenen Daten bleibt eine Ausnahme und muss den europäischen und nationalen Datenschutzvorschriften genügen.

Für die Umsetzung der EUROSUR-Verordnung in der Schweiz ist das Grenzwachtkorps (GWK) zuständig, das bereits die nationale Kontaktstelle für FRONTEX unterhält.


Adresse für Rückfragen:

Patrice O‘Brien, Grenzwachtkorps GWK
Tel. +41 31 325 61 23, patrice.obrien@ezv.admin.ch


Herausgeber:

Der Bundesrat,Eidgenössisches Finanzdepartement