Erfolgreiche Arbeitsmarktintegration von EU-Bürger/innen in der Schweiz

Medienmitteilung, 03.07.2018

Die Wanderungsbilanz von EU/EFTA-Staatsangehörigen lag 2017 bei 31'250 Personen und damit deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt. Der tiefe Wert spiegelt das bis Ende 2017 noch verhaltene Beschäftigungswachstum in der Schweiz und die anziehende Konjunktur im EU-Raum. Die Zuwanderung im Rahmen der Personenfreizügigkeit ist weiterhin auf die Bedürfnisse der Wirtschaft ausgerichtet; die Arbeitsmarktintegration der zugewanderten Personen gelingt dabei gut.

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PRS

Die Zuwanderung im Rahmen der Personenfreizügigkeit hat in den letzten Jahren eine wichtige Rolle zur Deckung der Arbeitskräftenachfrage gespielt. Rekrutiert wurde dabei in den letzten Jahren vermehrt auch in Süd- und Osteuropa. Mit der wirtschaftlichen Erholung in Südeuropa ging die Zuwanderung aus dieser Region jüngst allerdings wieder stark zurück; der Wanderungssaldo gegenüber Portugal fiel 2017 sogar negativ aus. Italien, dessen Wirtschaft weiterhin unterdurchschnittlich wächst, bleibt als Rekrutierungsland wichtig.

Arbeitskräftebedarf an beiden Enden des Qualifikationsspektrums
Anhaltend hoch ist die Nachfrage vor allem nach gut ausgebildeten Fachkräften. Von den Erwerbstätigen, die im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens eingewandert sind, verfügen 54% über eine Hochschulbildung; der entsprechende Anteil liegt für Zuwanderer aus Frankreich bei 70%, für Deutschland bei 63%, für Italien bei 50% und für Portugal bei 13%. Hochqualifizierte Zuwanderer sind dabei mehrheitlich auch bildungsadäquat beschäftigt, d.h. sie werden in Berufsfeldern tätig, deren Anforderungsniveau gut mit ihrer formalen Qualifikation übereinstimmt. Gesucht sind jedoch nicht nur Akademiker und Führungskräfte: Auch im Bereich von Tätigkeiten mit weniger hohen Qualifikationsanforderungen war in den letzten Jahren eine gewisse Nachfrage zu verzeichnen. Im Rahmen des Schweizer Ausländerrechts ist es heute nicht mehr möglich, Arbeitskräfte für einfachere Tätigkeiten in Drittstaaten zu rekrutieren, so dass auch dieser Bedarf durch Personen aus dem EU-Raum – v.a. aus Süd- und Osteuropa – gedeckt wird. Unter den EU-Zuwanderern verfügt entsprechend mit 17% auch ein vergleichsweise hoher Anteil der Personen über keinen nachobligatorischen Bildungsabschluss.

Rasche Erwerbsintegration und Einkommenskonvergenz
Die hohe Erwerbsbeteiligung der zugewanderten Personen unterstreicht den engen Bezug der Freizügigkeitszuwanderung zum Arbeitsmarkt. Die Erwerbsquote der EU-Staatsangehörigen lag 2017 bei 87.2%, gegenüber 84.0% im gesamtschweizerischen Durchschnitt und 84.4% für Schweizer/innen. Die Erwerbsintegration der EU-Zuwanderer erfolgt dabei meist unmittelbar nach der Einwanderung. Neue Ergebnisse zeigen weiter, dass Zuwanderer kurz nach der Ein-wanderung oft im Durchschnitt leicht tiefere Einkommen erzielen als Schweizerinnen und Schweizer; im weiteren Aufenthaltsverlauf können sie aber zu den Einheimischen aufschliessen oder übertreffen deren Einkommen sogar. Die Arbeitsmarktintegration der EU-Zuwanderer gelingt damit auch in dieser Hinsicht erfolgreich.

Die guten Arbeitsmarktergebnisse der Zuwanderer gingen dabei nicht zu Lasten der Einheimischen: das Arbeitslosigkeitsrisiko der Schweizer/innen blieb über die letzten Jahre anhaltend tief und die Arbeitsmarktpartizipation nahm weiter zu.

Erhöhtes Arbeitslosigkeitsrisiko einzelner Personengruppen, Sozialhilfebezug selten
Aufgrund ihrer Qualifikations- und Berufsstruktur sind Freizügigkeitszuwanderer – insbesondere Personen aus Süd- und Osteuropa – im Durchschnitt einem erhöhten Arbeitslosigkeitsrisiko ausgesetzt. Im Jahr 2016 bezogen 5.5% der Erwerbspersonen, die im Rahmen der Personenfreizügigkeit in die Schweiz zugewandert waren, Taggelder der Arbeitslosenversicherung; die entsprechende Quote lag im gesamtschweizerischen Durchschnitt bei 3.3% und für Schweizerinnen und Schweizer bei 2.4%.

Der Anteil der unter dem Freizügigkeitsabkommen zugewanderten Personen, die 2016 Sozialhilfe bezogen, lag demgegenüber mit 2.0% sowohl deutlich unter dem gesamtschweizerischen Durchschnitt von 3.2% als auch unter dem Wert für Schweizerinnen und Schweizer von 2.6%. Sozialhilfebezüge kurz nach der Einreise sind dabei sehr selten, ebenso Bezüge in Ergänzung zu einem Erwerbseinkommen: Nur 1.0% der im Jahr 2016 erwerbsaktiven Freizügigkeitszuwanderer waren zusätzlich zu ihrem Einkommen aus Teil- oder Vollzeitbeschäftigung auf Sozialhilfe angewiesen.

Kein Wiederanstieg der Zuwanderung zum Jahresanfang 2018
Gemäss den aktuellsten Konjunkturprognosen sollte sich die Erholung der Schweizer Wirtschaft im laufenden Jahr in einem soliden Tempo fortsetzen, was einen weiteren Rückgang der Arbeitslosigkeit erwarten lässt. Bisher zeichnete sich noch kein Wiederanstieg der Zuwanderung ab – die kumulierte Nettozuwanderung in die ständige Wohnbevölkerung für die Monate Januar bis Mai 2018 lag um 4% unter dem Wert der Vorjahresperiode. Der gleichzeitige Wirtschaftsaufschwung im EU-Raum dürfte die Rekrutierung von Arbeitskräften im EU-Raum aktuell tendenziell erschweren.


14. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz - EU(pdf, 1491kb)
Speaking Notes - Staatssekretärin M.-G. Ineichen-Fleisch, Direktorin SECO(pdf, 296kb)
Speaking Notes - Boris Zürcher, Leiter der Direktion für Arbeit, SECO(pdf, 929kb)
Speaking Notes - Roland A. Müller, Direktor Schweizerischer Arbeitgeberverband(pdf, 101kb)


Adresse für Rückfragen:

Boris Zürcher, Leiter der Direktion für Arbeit, SECO, Tel. +41 (0)58 462 29 26, boris.zuercher@seco.admin.ch

Antje Baertschi, Leiterin Kommunikation, SECO, Tel. +41 (0)58 463 52 75, antje.baertschi@seco.admin.ch


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