
Nach den Konsultationen der letzten Monate hat der Bundesrat heute seine insgesamt positive Einschätzung des Entwurfs des institutionellen Abkommens bekräftigt. Die Konsultationen erlaubten es wie erwartet, die Anliegen und Bedenken der politischen und wirtschaftlichen Akteure in der Schweiz besser zu verstehen. Diese betreffen drei Aspekte: gewisse Bestimmungen über den Lohn- und Arbeitnehmerschutz, die staatlichen Beihilfen und die Unionsbürgerrichtlinie. Auf dieser Grundlage verlangt der Bundesrat Klärungen.
In einem heute überbrachten Brief teilt der Bundesrat der Europäischen Kommission mit, dass er gewillt ist, im Dialog mit der Europäischen Union in diesen drei Aspekten eine für beide Seiten befriedigende Lösung zu suchen. Diese soll es erlauben, das Abkommen zu unterzeichnen und dem Parlament zu unterbreiten. Im Brief unterstreicht der Bundesrat auch, dass es wichtig ist, bei der Lösungssuche die nationalen Prozesse zu respektieren, damit eine breite Unterstützung erzielt werden kann. Er hat deshalb das EDA beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem WBF und dem EJPD die Sozialpartner und die Kantone eng in den Prozess einzubinden, um die Suche nach einer Einigung mit der Europäischen Union zu unterstützen.
Unter dem untenstehenden Link «EDA: Institutionelles Abkommen» finden Sie folgende Dokumente:
- Brief des Bundesrats an den Präsidenten der Europäischen Kommission (fr)
- Bericht über die Konsultationen zum institutionellen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union
- Schriftliche Stellungnahmen der konsultierten Institutionen und Verbände
- Fragen und Antworten im Rahmen der Konsultationen des Bundesrats zum institutionellen Abkommen Schweiz - EU
Adresse für Rückfragen
Information EDA
Tel. +41 58 462 31 53
info@eda.admin.ch
Links: EDA: Institutionelles Abkommen
Herausgeber
Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/recent/media.html