Die Schweiz und UK wollen ihre bestehende gute Zusammenarbeit bei der Polizeikooperation vertiefen. Beide Länder bekräftigen ihre Absicht, in Zukunft insbesondere in Fällen organisierter Kriminalität und Terrorismus noch enger zusammenzuarbeiten. Gerade in diesen Bereichen ist die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und UK wichtig für die innere Sicherheit.
Mit der Absichtserklärung soll die Polizeikooperation beider Länder gestärkt werden, unabhängig vom Resultat der Diskussionen um den Brexit. Im Falle eines so genannten No-Deal-Brexit ist die Absichtserklärung aber besonders wichtig. Dann nämlich würden alle Informationen der britischen Sicherheitsbehörden aus wichtigen Datenbanken der EU, wie dem Schengener Informationssystem (SIS), gelöscht. Diese wertvollen Informationen würden der Schweiz - wie allen anderen Staaten im Schengen-Raum - nicht mehr zu Verfügung stehen. Die Stärkung alternativer Zusammenarbeitsformen und anderer Informationskanäle würde dadurch umso notwendiger.
Die Absichtserklärung mit UK reiht sich in die Strategie bilateraler Polizeikooperationen der Schweiz mit anderen europäischen Partnern ein. Bisher hat die Schweiz mit 16 europäischen Ländern Abkommen abgeschlossen, unter anderem mit Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich, aber auch mit Ländern in Osteuropa.
Zulassung zum Arbeitsmarkt sichern
Bundesrätin Keller-Sutter unterzeichnete in London zudem das Auffangabkommen über die Zulassung zum Arbeitsmarkt, das der Bundesrat am 17. April 2019 genehmigt hat. Das Abkommen ist Teil der «Mind the Gap»-Strategie des Bundesrates, welche zum Ziel hat, die bestehenden Rechte von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern über den Brexit hinaus soweit als möglich zu sichern.
In diesem Zusammenhang hat das EJPD am 25. Februar 2019 mit UK ein Abkommen über bereits erworbene Rechte von Bürgerinnen und Bürgern nach dem Brexit unterzeichnet (z. B. Aufenthaltsrechte). Das heute unterzeichnete Auffangabkommen sichert zum einen den zukünftigen Zugang von neuen Schweizer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zum britischen Arbeitsmarkt und zum anderen die Interessen der Schweizer Wirtschaft bei der Rekrutierung neuer britischer Arbeitskräfte. Das Abkommen tritt nur bei einem No-Deal-Brexit in Kraft und ist grundsätzlich bis 31. Dezember 2020 befristet. Bei einem geordneten Brexit würde weiterhin das Personenfreizügigkeitsabkommen der Schweiz mit der EU gelten.
Bilaterale Treffen
Die Bundesrätin nutzte ihren Arbeitsbesuch in London im Weiteren für eine Reihe bilateraler Treffen. Sie tauschte sich unter anderem mit Innenminister Sajid Javid aus, Justizminister David Gauke und Brexit-Minister Stephen Barclay. Thema der informellen Gespräche war die Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen.
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